Zum Hauptinhalt springen 
Bild: ungvar/stock.adobe.com
Installationstechnik | Kabel und Leitungen | Betriebsausstattung | Büro- und Werkstattausrüstung

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Geräte für den Hausgebrauch ertüchtigen

05.10.2021

Darf an selbst beschafften, ursprünglich für den privaten Gebrauch bestimmten, Betriebsmitteln wie Handkreissägen, Bohr- und Poliermaschinen eine höherwertige Anschlussleitung montiert werden?

Seiten

Frage:

In einer ehrenamtlich tätigen Ortsgruppe werden Betriebsmittel (z. B. Handkreissägen, Bohr- und Poliermaschinen etc.) selbst beschafft oder als Spenden entgegengenommen. Aus diesem Grund handelt es sich hier vorwiegend um Geräte, die ursprünglich für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Darf ich die originalen Anschlussleitungen dieser Geräte durch eine höherwertige Anschlussleitung ersetzen, um die Geräte dann unter anderem in der Werkstatt oder an Einsatzstellen verwenden zu können? Antwort:

Der Unternehmer (dies gilt auch für Träger von ehrenamtlich tätigen Personen) ist nach den nachfolgenden aufgeführten Rechtsnormen und Vorschriften verpflichtet, die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter bzw. Schutzbefohlenen zu gewährleisten, hierzu zählt u. a. auch die Notwendigkeit, über die Art, den Umfang, die Häufigkeit von Wiederholungsprüfungen bzw. auch über notwendige Anpassungen an Arbeitsmitteln oder die Betriebsmitteleinsatzbereiche eine Festlegung unter der Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik zu treffen. Besitzt der Unternehmer (bzw. der Träger von ehrenamtlichen Personen) hierzu nicht die notwendigen Kenntnisse, hat er sich durch eine „fachkundige Person“ beraten zu lassen. Dies gilt auch für Arbeitgeber in kommunalen oder öffentlichen Verwaltungsbereichen. Unabhängig welche Bezeichnung hier verwendet wird, ist folgender Sachverhalt von entscheidender Bedeutung. Der „Unternehmer“ bzw. Verantwortungsträger hat nach den nachfolgend aufgeführten Rechtsvorschriften eine eindeutige Verpflichtung, seine Mitarbeiter oder Schutzbefohlene vor „Gefährdungen“ aller Art, in diesem Fall hauptsächlich vor „elektrischen Gefährdungen“ zu schützen. Folgende Rechtsvorschriften können je nach letztendlicher Einzelfallkonstellation beispielhaft für dieses Problem von Bedeutung sein:


Seiten