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(Bild: Dieter Schütz/pixelio.de)
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Arbeitssicherheit

Früherkennung von Asbesterkrankungen

29.03.2018

Im kommenden Elektropraktiker 04/2018 wird die neue Arbeitsschutzunterweisung 48 mit dem Titel „Tätigkeiten an asbesthaltiger Bausubstanz“ zur Verwendung in Betrieben zur Verfügung gestellt. Nicht ohne Grund beschäftigt sich der ep schon länger mit diesem Thema. Auch im folgenden Artikel wird auf die notwendige Gesundheitsvorsorge im Zusammenhang mit Asbest hingewiesen.

Jährlich sterben rund 2.000 Menschen an den Folgen asbestbedingter Erkrankungen in Deutschland – weit mehr als durch Arbeitsunfälle. Stellung und Aufgabe der GVS. Seit 1972 gibt es die Gesundheitsvorsorge (GVS). Sie erfasst die Daten von asbeststaubgefährdeten Arbeitnehmern und organisiert arbeitsmedizinische Untersuchungen, um Betroffenen zu helfen, Erkrankungen durch Asbest möglichst früh zu erkennen. Die GVS in Augsburg (ehemals ZAs: Zentrale Erfassungsstelle asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer) wurde seinerzeit auf Drängen der Arbeitsmediziner von den BGen eingerichtet mit dem Ziel, Beschäftigten, die beruflich Umgang mit Asbest hatten, auch nach Beendigen der gefährdenden Tätigkeit arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Erfasste Personen und Betriebe. Etwa 318.000 Personen sind gegenwärtig bei der GVS für Vorsorgeuntersuchungen vorgemerkt. Bei der GVS in Augsburg sind rund 50.000 Betriebe erfasst, in denen etwa 540.000 Beschäftigte beruflich Umgang mit Asbest hatten. Hier rufen mitunter verunsicherte Menschen an, die beruflich zwar Umgang mit Asbest hatten, von ihrem Betrieb aber nicht bei der GVS gemeldet wurden. Diesen Personen wird dringend empfohlen, einfach direkt mit der GVS in Verbindung zu treten. Nachgehende Untersuchungen. Damit bietet die GVS regelmäßige Untersuchungen für die betroffenen Beschäftigten an – u. a. mit einer Lungenfunktionsprüfung und dem Röntgen der Lunge. Die Untersuchungen werden von speziell zugelassenen Ärzten – meist Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin” – durchgeführt. Eine Registrierung bei der GVS ist sehr hilfreich, frühzeitig Erkrankungen festzustellen und ggf. ein notwendig werdendes Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Vorsorge durch die GVS. Die zentrale Aufgabe der GVS, die nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen von Personen zu veranlassen, die aus der asbeststaubexponierten Tätigkeit oder aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, wird von allen gewerblichen BGen, den Unfallkassen der öffentlichen Hand und den landwirtschaftlichen BGen genutzt. Vorgehensweise der Vorsorge. Dazu erfasst die GVS zunächst die persönlichen Daten der Betroffenen und recherchiert Beginn, Ende und Art der Tätigkeit mit Asbest – ganz gleich um welchen Unfallversicherungsträger es sich handelt. Erstmals finden 15 Jahre nach Expositionsbeginn – oder nach Vollendung des 45. Lebensjahres – die entsprechenden Untersuchungen statt. Alle Zeiten, in denen Tätigkeiten mit Asbest durchgeführt wurden, werden addiert. Sie bestimmen – gemeinsam mit dem ärztlichen Befund – den Turnus der nächsten Untersuchungen – meist alle drei Jahre. Die GVS sendet den Untersuchungsauftrag mit den vorhandenen Informationen über die Tätigkeit/Belastung sowie – sofern vorhanden – die medizinischen Daten der letzten Untersuchung, einschließlich vorhandener früherer Röntgenaufnahmen, an besonders qualifizierte Ärzte. Etwa 85 % der Untersuchungen werden dabei elektronisch über das Vorsorgeportal zwischen Arzt und GVS bearbeitet. Der Arzt berät die Versicherten, dokumentiert die Untersuchungsdaten und schickt die Unterlagen zusammen mit der aktuellen Röntgenaufnahme zurück an die GVS. Dabei wird auch der nächste Untersuchungstermin vom Arzt festgelegt. Legt ein Befund den Verdacht nahe, dass eine asbestverursachte Krankheit vorliegt, erstattet der Arzt zugleich die Verdachtsanzeige über eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger. In diesem Fall gibt die GVS alle vorhandenen Unterlagen, einschließlich Röntgenaufnahmen, an den Unfallversicherungsträger ab, dem so für das Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren oftmals umfangreiche Vorbefunde vorliegen. Kosten. Die Kosten der nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen trägt der Unfallversicherungsträger, in dessen Zuständigkeit die letzte asbeststaubgefährdende Tätigkeit gefallen ist. DDR-Betriebe. Mittlerweile verfügt die GVS über umfangreiche Daten von asbestverarbeitenden Betrieben der ehemaligen DDR. Auch in diesen Fällen gilt, dass bisher nicht gemeldete Personen, die eine beruflich asbestexponierte Arbeit ausgeübt hatten, sich selbst melden können: www.bgetem.de/gvsAutor: J. Jühling Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM), Köln, informiert der ep in diesem Beitrag über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Lesen Sie den Artikel in unserem Facharchiv.