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Gesamtansicht der Tafelschere (Foto: BG ETEM)
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Fingerkuppe an einer Tafelschere abgetrennt

24.06.2019

Veraltete Geräte können erheblichen Schaden verursachen. Darum muss der Unternehmer darauf achten, dass diese den aktuellen Normen und Vorgaben entsprechen.

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Arbeitsauftrag. Ein Mitarbeiter einer mechanischen Werkstatt sollte von einer Blechtafel schmale Blechstreifen mittels einer Tafelschere abschneiden. Dazu benutzte er eine schon etwas betagte Tafelschere.

Unfallhergang. Der Mitarbeiter nahm die Blechtafel und schnitt die vorgegebenen Blechstreifen zu. Nach etwa 20 Streifen war das verbleibende Stück der Blechtafel so klein, dass der Mitarbeiter es mit einem weiteren Blech als Hilfswerkzeug unter den Messerbalken schob. Dabei geriet er mit einer Hand durch die Aussparungen des Niederhalters unter den Messerbalken und löste reflexartig mit dem Fußtaster den Hubvorgang aus. Dabei wurde ein Teil einer Fingerkuppe abgetrennt.

Unfallanalyse. Bei der Unfalluntersuchung fiel sofort auf, dass die Tafelschere (Bilder 1, 2) Schaulöcher am Niederhalter aufwies, die nicht fingersicher waren. So konnten die einzelnen Finger bis über die Schnittkante durch den Niederhalter gelangen. Die Öffnungen wurden nach dem Unfall sofort verschlossen, damit die Maschine weiter betrieben werden kann. Verantwortlich für diesen Unfall ist der Unternehmer, denn er hätte diese Tafelschere seinen Mitarbeitern so nicht zur Verfügung stellen dürfen. Maße für eine sichere Ausrüstung von Maschinen finden sich in der DIN EN 294 „Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen“.


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