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Job-Chancen als Elektrofachkraft

Fachkräftemangel – Agentur für Arbeit fördert Geringqualifizierte

13.06.2018

Hilfsarbeiter sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit der Vorbereitung zur Externenprüfung für den Erwerb des Gesellenbriefs im Elektrohandwerk zu qualifizieren.

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Innerhalb von sechs Monaten kann sich der Kandidat somit zum Elektroniker im Bereich Energie- und Gebäudetechnik ausbilden lassen. Die Maßnahme wird über das Projekt WeGebAU von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert. Die Lehr- und Anfahrtskosten übernimmt das Amt zu 100 Prozent. Das Unternehmen kann außerdem einen Arbeitsgeldzuschuss in Höhe von 50 Prozent beantragen. Ein erfolgreiches Beispiel ist die Horst Busch Elektro-Technik GmbH. Seit Jahren rekrutiert das Unternehmen regelmäßig Teilnehmer bei der Agentur für Arbeit (AA). „In den letzten vier bis fünf Jahren konnten wir zirka 50 neue Mitarbeiter qualifiziert ausbilden lassen“, erklärt Michael Gantenberg, Prokurist bei Horst Busch. „Dies führt dazu, dass der aktuelle Fachkräftemangel besser aufgefangen werden kann.“

Voraussetzungen für die Förderung

Das Unternehmen schließt im Vorfeld der Maßnahme einen Vertrag mit dem Teilnehmer. Es verpflichtet sich, den Arbeitnehmer für die Zeit des Lehrgangs freizustellen. Interessierte Betriebe können sich bei der BA ausführlich beraten lassen. Geeignete Personen vermittelt die Agentur für Arbeit. Das BZE Bildungszentrum Elektrotechnik Hamburg bietet seit mehr als zehn Jahren den Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung zum Elektroniker (m/w) in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik an. „Bereits über 400 Absolventen haben dadurch eine neue Chance auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt erhalten“, so BZE Bereichsleiter Stefan Klemm. Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenzuwirken. Sie entwickeln ihr künftiges Personal über eine geförderte Weiterbildung, erhalten nach erfolgreich absolvierter Prüfung neue Fachkräfte und binden die Arbeitnehmer an das Unternehmen. Alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden vermittelt sowie in Theorie und Praxis eingehend vertieft. Mit Abschluss der Gesellenprüfung erlangt der Kandidat die Befähigung zur anerkannten Elektrofachkraft mit vollwertigem Berufsabschluss. Ein anerkannter Abschluss bleibt nach wie vor die Basis für ein gesichertes Einkommen und die Perspektive auf einen festen Arbeitsplatz.

Voraussetzungen an den Bewerber

Wer mindestens fünf Jahre nachweislich im Elektrohandwerk oder aber vergleichsweise in der Elektroindustrie gearbeitet hat, kann sich für die Weiterbildung anmelden. Menschen mit Migrationshintergrund mit einer Ausbildung und einem Abschluss, den sie in ihrem Heimatland gemacht haben, der aber in Deutschland nicht anerkannt ist, sind als Kandidaten ebenso willkommen wie Flüchtlinge, die ihre Ausbildung abgebrochen oder die Prüfung nicht bestanden haben. Die Komplexität des Berufsbildes erfordert allerdings mindestens ein Sprachniveau B1 nach dem europäischen Referenzrahmen. Der Kurs umfasst in komprimierter Form die Inhalte der überbetrieblichen Unterweisung und die Inhalte der Lernfelder des Ausbildungsrahmenplans. Mit der fundierten Ausbildung können die Teilnehmer sehr gut vorbereitet die Gesellenprüfung Teil I und Teil II in Theorie und Praxis antreten. Der sechsmonatige Kurs startet jeweils im ersten und dritten Quartal eines jeden Jahres. Auch ältere Interessenten können sich auf diesem Weg für den Arbeitsmarkt qualifizieren, denn es gibt keine Alterseinschränkung. Teilnahmen können:


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