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Aus dem Facharchiv: Lernen & Können
Fachbegriffe aus der Elektrotechnik: Was versteht man unter …

Brennbarer Baustoff
Baustoff, der nach dem Entflammen ohne eine zusätzliche Wärmequelle weiterbrennt.

Signalanlagen an der Bahn (Foto: Pixabay)

Allgemeines

Das Brandverhalten eines Baustoffs wird hauptsächlich bestimmt von der Art des Stoffs, von dessen Gestalt, z. B. Dicke, der Art der Oberfläche, dem Verbund mit anderen Stoffen, der Masse und der Verarbeitungstechnik. Nicht brennbare Stoffe wie Sand, Kies, Lehm, Mörtel, Zement, Beton, Gips, Kalk, Steine, Stahl und andere metallene Stoffe, können nicht zum Entflammen gebracht werden.

Einteilung

Brennbare Baustoffe werden hinsichtlich ihrer Entflammbarkeit und Flammenausbreitung wie folgt eingeteilt:

Leicht entflammbare Baustoffe – diese Stoffe lassen sich mit kleinen Zündquellen, z. B. einem Streichholz, entflammen und brennen dann ohne weitere Wärmezufuhr mit gleichbleibender oder zunehmender Geschwindigkeit ab. Hierzu gehören z. B. loses Papier, Stroh, Holzwolle, Hobelspäne und andere Holzwerkstoffe bis 2 mm Dicke. Neben den leicht entflammbaren Stoffen gibt es noch „leicht entzünd­liche Stoffe“ nach DIN VDE 0100­482, z. B. in feuergefährdeten Betriebsstätten.

Normal entflammbare Baustoffe – diese Stoffe lassen sich mit kleinen Zündquellen entflammen. Die Flammenausbreitung ist ohne weitere Wärmezufuhr relativ gering, sodass eine Selbstverlöschung auftreten kann. Normal entflammbare Baustoffe sind z. B. Holz und Holzwerkstoffe über 2 mm Dicke, kunststoffbeschichtete Holzfaserplatten über 3 mm Dicke, Schichtpressstoffplatten, Hart­PVC­Tafeln und Linoleum­Beläge.

Schwer entflammbare Baustoffe – diese Stoffe lassen sich nur durch größere Zündquellen zum Entflammen oder zu einer thermischen Reaktion bringen. Sie brennen nur bei zusätzlicher Wärmezufuhr mit geringer Geschwindigkeit weiter, wobei die Flammenausbreitung örtlich stark begrenzt ist. Nach dem Entfernen der Wärmequelle verlöscht der Baustoff in kurzer Zeit von selbst und glimmt kaum nach. Schwer entflammbare Stoffe sind z. B. Gips­Kartonplatten und Holzwolle-Leichtbauplatten.

HH-Sicherung

Hochspannungs­Hochleistungs­Sicherung nach DIN EN 60282­1 (VDE 0670 Teil 4). Sie besteht hauptsächlich aus dem fest eingebauten Sicherungsunterteil, dem auswechselbaren Sicherungseinsatz, dem Schaltzustandsanzeiger oder ­geber sowie der Bedienungs­ und Auslösevorrichtung. Das eigentliche Schutzorgan ist der Sicherungseinsatz mit dem Schmelzleiter, der in ein mit Quarzsand gefülltes Isolierrohr eingebettet ist. Das Isolierrohr ist beidseitig durch Kontaktstücke gasdicht verschlossen. HH­Sicherungen werden bevorzugt als Teilbereichssicherung zum Zwecke des Kurzschlussschutzes in Mittelspannungsanlagen verwendet, z. B. zum Schutz von Ortsnetztransformatoren. Häufig geschieht das in Verbindung mit einem Lasttrennschalter. Diese Kombination (anstelle eines Leistungsschalters) ist besonders dort zweckmäßig, wo die Betriebsverhältnisse nur selten einen Kurzschluss erwarten lassen.

Sicherheit

Zustand, bei dem das Risiko, z. B. für Leben und Gesundheit von Personen, kleiner ist als das nach dem jeweiligen Stand der Technik in aktuellen Sicherheitsnormen beschriebene höchste vertretbare Risiko (Grenzrisiko). Die Begriffe „Sicherheit“ (engl. safety) und „Risiko“ (engl. risk) lassen sich nur in verallgemeinerter Form, nicht quantitativ erfassen. Das tatsächliche Restrisiko, begrenzt durch sicherheitstechnische Maßnahmen, darf niemals größer sein als das Grenzrisiko.

Funktionale Sicherheit

„Funktionale Sicherheit“ bezeichnet die Sicherheit von Erzeugnissen, Verfahren oder Systemen (engl. safety instrumented systems, Abk. SIS) auf der Grundlage einer Gefährdungs­ und Risikoanalyse. Neben der bestimmungsgemäßen Verwendung der Erzeugnisse, Verfahren oder Systeme ist auch ein vorhersehbarer Missbrauch in Betracht zu ziehen. Die „funktionale Sicherheit“ wird durch einen bestimmten Sicherheits­Integritätslevel (engl. safety integrity level, Abk. SIL) dokumentiert, z. B. nach den Sicherheitsgrundnormen der Reihen DIN EN 61508 (VDE 0803), DIN EN 61511 (VDE 0810) sowie DIN EN 62061 (VDE 0113­50), und gemäß DIN 820­120 (ISO/lEC Guide 51) in Normen festgelegt.

Signaltechnische Sicherheit

„Signaltechnische Sicherheit“ bezeichnet die Eigenschaft elektrischer Bahn­Signalanlagen (DIN VDE 0831), dass während des Betriebs daran auftretende Fehler immer zu einem zulässigen Fehlzustand führen. Verkehrsgefährdende Signalisierungszustände sind auch bei Straßenverkehrs­Signalanlagen (SVA) nach DIN VDE 0832­100 auszuschließen.

Erhöhte Sicherheit

Elektrische Betriebsmittel mit der Zündschutzart „e“ bieten gemäß DIN EN 60 079­7 (VDE 0170­6) „erhöhte Sicherheit“ (engl. increased safety). Diese Be­triebsmittel schließen eine Zündung der umgebenden explosionsfähigen Atmosphäre aus.

Autor: R. Müller

Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

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