Allgemeines
Das Brandverhalten eines Baustoffs wird hauptsächlich bestimmt von der Art des Stoffs, von dessen Gestalt, z. B. Dicke, der Art der Oberfläche, dem Verbund mit anderen Stoffen, der Masse und der Verarbeitungstechnik. Nicht brennbare Stoffe wie Sand, Kies, Lehm, Mörtel, Zement, Beton, Gips, Kalk, Steine, Stahl und andere metallene Stoffe, können nicht zum Entflammen gebracht werden.
Einteilung
Brennbare Baustoffe werden hinsichtlich ihrer Entflammbarkeit und Flammenausbreitung wie folgt eingeteilt:
Leicht entflammbare Baustoffe – diese Stoffe lassen sich mit kleinen Zündquellen, z. B. einem Streichholz, entflammen und brennen dann ohne weitere Wärmezufuhr mit gleichbleibender oder zunehmender Geschwindigkeit ab. Hierzu gehören z. B. loses Papier, Stroh, Holzwolle, Hobelspäne und andere Holzwerkstoffe bis 2 mm Dicke. Neben den leicht entflammbaren Stoffen gibt es noch „leicht entzündliche Stoffe“ nach DIN VDE 0100482, z. B. in feuergefährdeten Betriebsstätten.
Normal entflammbare Baustoffe – diese Stoffe lassen sich mit kleinen Zündquellen entflammen. Die Flammenausbreitung ist ohne weitere Wärmezufuhr relativ gering, sodass eine Selbstverlöschung auftreten kann. Normal entflammbare Baustoffe sind z. B. Holz und Holzwerkstoffe über 2 mm Dicke, kunststoffbeschichtete Holzfaserplatten über 3 mm Dicke, Schichtpressstoffplatten, HartPVCTafeln und LinoleumBeläge.
Schwer entflammbare Baustoffe – diese Stoffe lassen sich nur durch größere Zündquellen zum Entflammen oder zu einer thermischen Reaktion bringen. Sie brennen nur bei zusätzlicher Wärmezufuhr mit geringer Geschwindigkeit weiter, wobei die Flammenausbreitung örtlich stark begrenzt ist. Nach dem Entfernen der Wärmequelle verlöscht der Baustoff in kurzer Zeit von selbst und glimmt kaum nach. Schwer entflammbare Stoffe sind z. B. GipsKartonplatten und Holzwolle-Leichtbauplatten.
HH-Sicherung
HochspannungsHochleistungsSicherung nach DIN EN 602821 (VDE 0670 Teil 4). Sie besteht hauptsächlich aus dem fest eingebauten Sicherungsunterteil, dem auswechselbaren Sicherungseinsatz, dem Schaltzustandsanzeiger oder geber sowie der Bedienungs und Auslösevorrichtung. Das eigentliche Schutzorgan ist der Sicherungseinsatz mit dem Schmelzleiter, der in ein mit Quarzsand gefülltes Isolierrohr eingebettet ist. Das Isolierrohr ist beidseitig durch Kontaktstücke gasdicht verschlossen. HHSicherungen werden bevorzugt als Teilbereichssicherung zum Zwecke des Kurzschlussschutzes in Mittelspannungsanlagen verwendet, z. B. zum Schutz von Ortsnetztransformatoren. Häufig geschieht das in Verbindung mit einem Lasttrennschalter. Diese Kombination (anstelle eines Leistungsschalters) ist besonders dort zweckmäßig, wo die Betriebsverhältnisse nur selten einen Kurzschluss erwarten lassen.
Sicherheit
Zustand, bei dem das Risiko, z. B. für Leben und Gesundheit von Personen, kleiner ist als das nach dem jeweiligen Stand der Technik in aktuellen Sicherheitsnormen beschriebene höchste vertretbare Risiko (Grenzrisiko). Die Begriffe „Sicherheit“ (engl. safety) und „Risiko“ (engl. risk) lassen sich nur in verallgemeinerter Form, nicht quantitativ erfassen. Das tatsächliche Restrisiko, begrenzt durch sicherheitstechnische Maßnahmen, darf niemals größer sein als das Grenzrisiko.
Funktionale Sicherheit
„Funktionale Sicherheit“ bezeichnet die Sicherheit von Erzeugnissen, Verfahren oder Systemen (engl. safety instrumented systems, Abk. SIS) auf der Grundlage einer Gefährdungs und Risikoanalyse. Neben der bestimmungsgemäßen Verwendung der Erzeugnisse, Verfahren oder Systeme ist auch ein vorhersehbarer Missbrauch in Betracht zu ziehen. Die „funktionale Sicherheit“ wird durch einen bestimmten SicherheitsIntegritätslevel (engl. safety integrity level, Abk. SIL) dokumentiert, z. B. nach den Sicherheitsgrundnormen der Reihen DIN EN 61508 (VDE 0803), DIN EN 61511 (VDE 0810) sowie DIN EN 62061 (VDE 011350), und gemäß DIN 820120 (ISO/lEC Guide 51) in Normen festgelegt.
Signaltechnische Sicherheit
„Signaltechnische Sicherheit“ bezeichnet die Eigenschaft elektrischer BahnSignalanlagen (DIN VDE 0831), dass während des Betriebs daran auftretende Fehler immer zu einem zulässigen Fehlzustand führen. Verkehrsgefährdende Signalisierungszustände sind auch bei StraßenverkehrsSignalanlagen (SVA) nach DIN VDE 0832100 auszuschließen.
Erhöhte Sicherheit
Elektrische Betriebsmittel mit der Zündschutzart „e“ bieten gemäß DIN EN 60 0797 (VDE 01706) „erhöhte Sicherheit“ (engl. increased safety). Diese Betriebsmittel schließen eine Zündung der umgebenden explosionsfähigen Atmosphäre aus.
Autor: R. Müller
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