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Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Ertüchtigung einer Schaltanlage

30.07.2019

Müssen ISA-2000-Schaltanlagen umgerüstet werden? Welche Vorgaben bzw. Richtlinien gelten für solche Anlagen?

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Frage: Ist es noch statthaft, Ertüchtigungsarbeiten an ISA-2000-Schaltanlagen vorzunehmen? Gibt es zum Betreiben solcher Anlagen allgemein gültige Richtlinien? Antwort: Nach meinem Kenntnisstand ist der Betrieb von ISA-2000-Schaltanlagen nicht verboten, wenngleich die Anlagen technische Schwächen und Unzulänglichkeiten aufwiesen und aufweisen. Für die Beantwortung der 1. Frage muss lediglich unterschieden werden, ob die an der Altanlage auszuführenden Arbeiten der Revision, Instandhaltung und Wartung zuzuordnen sind, oder die physikalisch-technischen Eigenschaften gegenüber der ursprünglichen Originalausführung verändern. Revision, Instandhaltung und Wartung ändern die ursprünglichen Eigenschaften der Schaltanlage nicht. Änderungen in Form z. B. des Austauschs eines Leistungsschalters oder z. B. Stromwandlers gegen einen anderen mit anderem Hersteller gegenüber dem ursprünglichen Hersteller ändern die physikalisch-technischen Eigenschaften der Schaltanlage gegenüber der ursprünglichen Ausführung, die in Form von Hersteller-Typprüfungen festgestellt wurden. Damit wird nach aktueller Norm DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1)[1] derjenige zum Hersteller der Schaltanlage, der die Änderungen durchführt. Sofern jedoch Änderungen der physikalisch-technischen Eigenschaften erfolgen, ist dieses mit dem erneuten Inverkehrbringen eines Produktes gleichzusetzen. In diesem Fall sind alle aktuellen Normen bzgl. des Produktes anzuwenden und die Einhaltung von Grenzwerten bzw. die anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE-Normen) schriftlich nachzuweisen. Die 2. Frage ist relativ einfach zu beantworten. Grundsätzlich muss alles getan werden, um Gefahren, die vom Betrieb von Betriebsmitteln oder deren Nutzung ausgehen, so zu reduzieren, dass keine Personen beeinträchtigt (z. B. DGUV Vorschrift A3 [2], Normen der Reihe VDE 0105; BGB § 823 [3], Schadensersatzpflicht; Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) [4]) oder schädigende Umwelteinflüsse (BImSchG) [5] entstehen. Die entstehenden Gefahren im Zusammenhang mit Schaltanlagen und deren Betrieb sind über eine Gefährdungsanalyse zu erfassen und zu dokumentieren. Die Maßnahmen zur Reduktion der einzelnen Gefährdungen sind entsprechend zu dokumentieren. Im Fall einer ISA-2000-Schaltanlage wird mit größter Wahrscheinlichkeit keine Typprüfung hinsichtlich Störlichtbogenqualifikation vorliegen. Diese Gefährdungsquelle lässt sich nicht durch eine Nachrüstung und Verifikation durch eine Prüfung beseitigen. Damit liegt eine Gefährdungsquelle beim Betrieb dieser Altanlage vor. Der aktuelle Stand der Technik beschreibt mittlerweile Schaltanlagen, die die Auswirkungen von Störlichtbogen auf ein Minimum reduzieren, wobei Personen- und Sachschäden minimalisiert werden. Diesen Stand der Technik an einer Altanlage nachzurüsten, ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Literatur: [1] DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1):2012-06 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 1: Allgemeine Festlegungen.

[2] DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997; aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005.


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