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Symbolfoto (Bild: highwaystarz/stock.adobe.com)
Energietechnik/-Anwendungen | Recht

Novellierung der BAFA-Förderprogramme

Energieberatung – Erweiterung des Beraterkreises beschlossen

09.11.2017

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erweitert ab dem 1. Dezember 2017 den Beraterkreis für die Energieberatungs-Förderprogramme. Branchenübergreifend können künftig alle Fachleute tätig werden, solange diese die hohen Qualitätsanforderungen erfüllen.

Die Novellierung gilt für die Förderprogramme „Energieberatung für Wohngebäude“ und „Energieberatung im Mittelstand“. „Durch die Öffnung wollen wir Energieberatungen für die Verbraucher attraktiver gestalten. Eine qualifizierte Beratung ist schließlich der Schlüssel für wirksame Energieeffizienzmaßnahmen. Die Beratung identifiziert die Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht und wo der Einzelne noch effizienter mit Energie umgehen kann“, sagt BAFA-Präsident Andreas Obersteller. Mittelständische Unternehmen und Hausbesitzer können somit aus einem deutlich größeren Angebot aus Beratern wählen. Es ist möglich, an bestehende Kontakte z.B. zu Handwerkern anzuknüpfen. Allerdings ist, wie bisher, eine unabhängig durchgeführte Beratung mit einer unverändert hohen Qualitätsanforderung erforderlich. Das Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ wurde im Zuge der Richtliniennovellierung in „Energieberatung für Wohngebäude“ umbenannt. Die Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplans zur Dokumentation der Beratungsleistungen bleibt im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ weiterhin freiwillig. Nach der Bewilligung durch das BAFA wird die Frist für die Durchführung der Energieberatung auf neun Monate ausgeweitet. Im Mittelstand ist die Förderung der Energieberatung künftig bis zu zwölf Monate nach Bewilligung durch das BAFA möglich. Soweit das Unternehmen einen Eigenanteil von zehn Prozent der Beratungsausgaben leistet, sind zudem neben der BAFA-Förderung auch Förderungen von Kommunen und Bundesländern zulässig. Die neuen Richtlinien treten am 1. Dezember 2017 in Kraft.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen sind unter www.bafa.de/ebw bzw. www.bafa.de/ebm verfügbar.


Autor
Name: Aldina Hasanovic