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Energiewendeszenario in Deutschland (Quelle: Heinrich-Böll-Stiftung, CC-BY-SA-2.0
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Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Energie – Erzeugung, 
Handel und Transport (3)

28.10.2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie legte seinen Zweiten Fortschrittsbericht zur Energiewende für das Berichtsjahr 2017 vor. Begleitet werden diese Ausführungen zur „Energie der Zukunft“, so der Titel, von der Stellungnahme einer unabhängigen Expertenkommission. Sowohl der Bericht als auch die Stellungnahme dazu können auf Fortschritte der Energiewende hinweisen, sehen in wichtigen Bereichen aber auch Verzögerungen und sogar Stillstand.

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Die Energiewende verfolgt anspruchsvolle Ziele, mit denen Deutschland seine Energieversorgung nachhaltig von fossilen und nuklearen Energieträgern auf erneuerbare umbauen will (Bild). Zur Überwachung und korrigierenden Steuerung dieser landesweit einmaligen Transformation eines Energieversorgungssystems hat die Bundesregierung, oder genauer gesagt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), ein Monitoring mit dem Namen „Energie der Zukunft“ eingerichtet und veröffentlicht dazu jährlich einen Monitoringbericht. Jeden dritten Bericht erweitert das BMWi zu einem Fortschrittsbericht, der neben der Dokumentation des Stands der Energiewende einen Ausblick auf die weitere Entwicklung vorlegen und wenn nötig weitreichende Maßnahmen vorschlagen soll [1]. Oder kürzer gefasst: Monitoringberichte liefern Fakten, Fortschrittsberichte zusätzlich Analysen. Sie zu begutachten und zu kommentieren ist Aufgabe einer unabhängigen Expertenkommission, die aktuell ihrer Aufgabe mit der „Stellungnahme zum zweiten Fortschrittsbericht der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2017“ im Mai 2019 nachgekommen ist [2].

Ziele der Energiewende im Überblick

Der Fortschrittsbericht enthält eine aufschlussreiche Tabelle mit Zielen der Energiewende, die bis ins Jahr 2050 reichen, zum Teil mit Zwischenschritten für die Jahre 2020, 2030 und 2040. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst, ergeben folgendes Bild: Die Energiewendepolitik in Deutschland will bis zum Jahr 2050 den Anteil der erneuerbaren Energien (EE-Anteil) am Bruttostromverbrauch auf 80 % steigern, den Primärenergieverbrauch im selben Zeitraum verglichen mit dem Jahr 2008 um 50 % senken und den Treibhausgasausstoß in Einklang mit den EU-Zielen um 80 bis 95 % verglichen mit dem Jahr 1990 reduzieren. Insgesamt sollen im Jahr 2050 mindestens 60 % des Bruttoenergieverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Neben den quantitativen kennt der aktuelle Fortschrittsbericht auch qualitative Ziele. Gemeint sind an erster Stelle die zum energiepolitischen Zieldreieck (EnWG § 1) gehörigen Forderungen nach Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit; außerdem zum Beispiel die Festlegungen, die letzten Kernkraftwerke mit Ablauf des Jahres 2022 abzuschalten, die Übertragungsnetze auszubauen und zu digitalisieren sowie Potentiale der Sektorenkopplung besser zu nutzen. Und nicht zuletzt: Ende Januar 2019 hat die von der Bundesregierung installierte Kohlekommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ in ihrem Abschlussbericht unter anderem empfohlen, bis spätestens zum Jahr 2038 das Ende der Kohleverstromung zu beschließen [3].


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