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Beleuchteter Stollen, Bergbau (Foto: Alexander/stock.adobe.com)
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften

Elektrische Anlagen

03.08.2018

Auch oder gerade für den Bergbau sind Normen für die Errichtung elektrischer Anlagen erforderlich, da in diesem speziellen Umfeld besondere Bedingungen herrschen.

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Diese Europäische Norm regelt die Sicherheitsanforderungen für die zu errichtenden elektrischen Anlagen im Bergbau unter Tage. Diese Norm ergänzt andere relevante harmonisierte Normen, sofern sie die elektrische Installation betreffen; z. B. die Normen der Reihe VDE 0100 sowie die Reihe VDE 0101. Diese Norm bezieht sich zudem auf die Normenreihe DIN EN 60079 (VDE 0170) sowie die zugehörigen Normen hinsichtlich der Konstruktion, der Prüfung sowie der Kennzeichnung geeigneter elektrischer Betriebsmittel. Die Norm DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) zeigt spezielle Anforderungen auf hinsichtlich des Designs, der Auswahl sowie der elektrischen Installation in explosionsfähigen Atmosphären. Die vorliegende Norm gilt für das Errichten a) von elektrischen Anlagen im Bergbau unter Tage; b) von elektrischen Anlagen und von Teilen elektrischer Anlagen über Tage, die bei Untrennbarkeit der Arbeits- und Betriebsvorgänge funktionell und sicherheitstechnisch mit dem Untertagebetrieb unmittelbar zusammenhängen. Derartige Anlagen und Teile sind insbesondere:

  • Schutzorgane und Überwachungseinrichtungen für die Energieversorgungsnetze unter Tage;
  • Fernmeldeanlagen für Schacht- und Schrägförderanlagen;
  • zu Tage führende elektrische Anlagen mit eigensicheren Stromkreisen;
  • Fernwirkanlagen, wenn sie bestimmungsgemäß erhöhte Anforderungen an die Funktionssicherheit erfüllen müssen;
  • elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel für Lüfteranlagen und Schachtschleusen in übertägigen Bereichen, die durch das von den Wettern des Untertagebetriebs mitgeführte Grubengas gefährdet werden können;
  • Grubengasabsauganlagen;

c) von elektrischen Anlagen unter Tage außerhalb des Bergbaus, wenn dies von der zuständigen Behörde oder der zuständigen Berufsgenossenschaft gefordert wird.


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