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(Foto: Bosch)
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Fachwissen: Leser fragen, Experten antworten

Diskussion zur Leseranfrage "Phasengleicher Herdanschluss mit einem Neutralleiter"

19.06.2017

Zur Expertenantwort auf die Leseranfrage "Phasengleicher Herdanschluss mit einem Neutralleiter" in ep Elektropraktiker 5/2017 erreichte uns ein kritischer Leserkommentar. Daraus entstand eine lebhafte Diskussion zwischen dem Leser und Fachautor Werner Hörmann zu grundlegenden Fragen des Leitungsschutzes.

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Frage eines Lesers (*) Sehr geehrte Redaktion, in ep Elektropraktiker 5/2017 habe ich den Artikel "Phasengleicher Herdanschluss mit einem Neutralleiter" gelesen. Hierzu habe ich eine Frage. Auf Seite 374, linke Spalte, heißt es unter Hinweis "Ein solches Vorgehen ist zulässig, wenn mit einer Abschalteinrichtung, z. B. einem dreipoligen Leitungsschutzschalter, eine allpolige Abschaltung realisiert wird." Für diese Leseranfrage ist aus meiner Sicht die Nennung eines dreipoligen Leitungsschutzschalters im Zusammenhang mit einer allpoligen Abschaltung nicht richtig. Allpolig würde im Fall mit dem Herd (5 x 1,5 mm2) bedeuten, dass ein vierpoliger Leitungsschutzschalter eingesetzt werden muss, um ein allpoliges Abschalten zu realisieren. Ein dreipoliger Leitungsschutzschalter löst das Problem nicht, da der Neutralleiterstrom nicht überwacht wird, dieser aber unzulässig hoch werden kann. Sicher haben Sie es hier allgemein als ein Beispiel genannt. Dies wird aber aus meiner Sicht möglicherweise vom Leser so nicht verstanden, oder es könnte zu einer Fehlinterpretation durch den Leser kommen, frei nach dem Motto: "Nimm für einen Herd in diesem Fall einfach einen dreipoligen LSS, dann ist es okay". Möglicherweise habe nur ich solche Befürchtungen und würde mich daher freuen, wenn Sie Ihre Meinung dazu schreiben würden.


Antwort von Fachautor Werner Hörmann Da liegen Sie mit Ihrem Bezug auf vierpolige Leitungsschutzschalter falsch, da es zu keiner Überlastung des Neutralleiters kommen kann, Ausnahmen siehe nachfolgend. Daher wird in DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) auch nur die Abschaltung der Außenleiter gefordert, sodass ein dreipoliger Leitungsschutzschalter ausreichend ist, siehe Text aus der Norm. Wenn aus einem Drehstromkreis Wechselstromkreise gebildet und an unterschiedliche Außenleiter des Drehstromkreises angeschlossen werden, dann spielt es keine Rolle, ob nur ein, zwei oder drei Außenleiter belastet werden. Im Neutralleiter wird der Strom nie größer als der Strom in einem Außenleiter. Somit kann es nicht zu einer Überlastung des Neutralleiters kommen. Nicht betrachtet habe ich dabei die in letzter Zeit zu berücksichtigenden Oberschwingungen. Dafür muss DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) immer beachtet werden. Bei einem Herd mit Drehstromanschluss ist ein dreipoliger Leitungsschutzschalter nicht gefordert, da die Aufteilung in Wechselstromkreise im Betriebsmittel Herd erfolgt. Somit darf man bei einer Herdzuleitung auch einpolige Leitungsschutzschalter verwenden. Fakt ist, dass die dreipolige Abschaltung ausreichend ist, da die Abschaltung nicht unter dem Gesichtspunkt der möglichen bzw. nicht gegebenen Überlastung des Neutralleiters gefordert wird, sondern wegen möglicher Spannungsverschleppungen. Aus diesem Grunde war im zurückgezogenen Teil 520 noch gefordert, dass alle ungeerdeten Leiter geschaltet werden müssen. Darauf hat man nun verzichtet, z. B. weil im TN-System der Neutralleiter als wirksam geerdet betrachtet wird und im TT-System auch eine Abschaltung (allpolig) mit der sowieso notwendigen RCD erreicht werden kann. Ihre Befürchtungen sind daher unbegründet. Vielleicht hätte ich nicht den Begriff „allpolige Abschaltung“ (obwohl nicht falsch) in der ersten Zeile der mittleren Spalte von Seite 374 verwenden sollen, sondern so wie es in der Norm heißt „Abschaltung aller Außenleiter“.


Antwort des Lesers Sehr geehrter Herr Hörmann, wir reden offenbar etwas aneinander vorbei. Ihre Ausführungen sind okay, die stelle ich auch nicht in Frage. Die beziehen sich immer auf "alles richtig gemacht", also auf einen vorhandenen Drehstromzähler. Allerdings beziehe ich mich auf die eigentliche Leseranfrage, in deren unmittelbarem Zusammenhang ich Ihre Ausführungen bringe. Hier bestand das Problem im phasengleichen Anschluss der drei einpoligen Leitungsschutzschalter an einem Wechselstromzähler. Unter dieser Fragestellung habe ich es für etwas unglücklich formuliert gehalten. Ich denke, hier wäre es für den Anfragenden etwas hilfreicher gewesen, das Beispiel sicher zu machen, und das geht nicht mit einem dreipoligen LSS. Ich bin wie Sie der Meinung, dass der phasengleiche Anschluss, wie er vom Anfragenden geschildert wurde, nicht in Ordnung ist. Der Einsatz eines vierpoligen LSS, der auch den N schaltet, würde in der vorhandenen Situation für Sicherheit sorgen. Besser wäre unbestritten der Einsatz des Drehstromzählers, aber den gibt es ja aus unerklärlichen Gründen nicht. Zumal da auch noch das Problem der Zuleitung mit 6 mm² steht (aber das kennt man ja).


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Autor
Name: Antje Schubert