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Eine installierte Potenzialausgleichsschiene. No machine-readable author provided. Jarlhelm assumed (based on copyright claims)., CC BY-SA 3.0 <http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/>, via Wikimedia Commons; Page-URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Potenzialausgleichsschiene.jpg
Elektrosicherheit | Installationstechnik | Schutzmaßnahmen | Erdung und Potentialausgleich

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Zusätzlicher Potentialausgleich

05.01.2021

Wie und unter Anwendung welcher Normen bzw. Vorschriften erfolgt der Potentialausgleich im Sanitärbereich ohne vorhandenen Hauptpotentialausgleich aber mit kunststoffumhüllten Metallrohren?

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Frage:

Wir sollen im Bad eines Bungalows einen zusätzlichen Potentialausgleich installieren. Die Leitungen für Wasser sind in kunststoffumhüllten Metallrohren ausgeführt. Es gibt einen Boiler mit 80 l Fassungsvermögen, eine Dusche und ein Waschbecken. Ein Hauptpotentialausgleich ist nicht vorhanden. Wie ist mit den kunststoffumhüllten Metallrohren zu verfahren? Wie sind die letzten Sätze des Abschnitts 701.415.2 von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) zu verstehen und zu handhaben? Antwort:

Vorweg. Leider macht der Anfragende keine Angaben dazu, ob es sich um die Neuerrichtung einer elektrischen Anlage zum jetzigen Zeitpunkt in einem Raum mit Badewanne oder Dusche handelt oder ob es sich um eine vorhandene elektrische Anlage handelt, die nach früher gültigen Normen errichtet wurde und bei der, bei einer wiederkehrenden Prüfung, das Fehlen des Schutzpotentialausgleichs festgestellt wurde. Fakt ist, dass es eigentlich nicht sein kann, dass es noch Gebäude mit elektrischen Anlagen gibt, bei denen ein „Hauptpotentialausgleich“ (jetzt: Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene) nicht vorhanden ist. Die Forderung nach einem „Hauptpotentialausgleich“ ist schon mindestens 50 Jahre in den Normen verankert. Zuerst war der Hauptpotentialausgleich in VDE 0190 (Bestimmungen für das Einbeziehen von Rohrleitungen in Schutzmaßnahmen von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V) gefordert. Erst später wurde dann die Forderung in DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) und DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) übernommen. Aber in den Fällen, in denen der Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene nicht vorhanden ist, dürfte es ein leichtes sein, den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene nachzurüsten. Im Falle der Nachrüstung des Schutzpotentialausgleiches über die Haupterdungsschiene (hierbei handelt es sich nicht um eine Anpassung sondern um Herstellung der damals normativ geforderten Ausführung) wäre es von Bedeutung, wann die elektrische Anlage für den Raum mit Badewanne oder Dusche errichtet wurde, um zu klären, wie mit den kunststoffumhüllten Metallrohren zu verfahren ist, da es unterschiedliche Festlegungen in den Normen gab und gibt, siehe die nachfolgende Antwort zur ersten Frage nach den kunststoffumhüllten Metallrohren. Kunststoffumhüllte Metallrohre. Ausgehend davon, dass ein zusätzlicher (örtlicher) Schutzpotentialausgleich durchgeführt werden muss, weil ein Hauptpotentialausgleich nicht vorhanden ist, dann gilt Folgendes: In der Ausgabe von 1984 von DIN 57100-701 (VDE 0100-701)[1] gab es zu solchen kunststoffumhüllten Metallrohren noch keine Aussagen, weil zu diesem Zeitpunkt solche Rohre noch nicht (oder nur in sehr geringen Maße) zur Anwendung kamen. Formal müssten sie daher in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden, da sie rein theoretisch ein Potential einführen könnten. In der Ausgabe von 2002 von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [2] gab es erstmals Hinweise/Festlegungen zu solchen kunststoffumhüllten Metallrohren. Im Abschnitt 701.413.1.2.2 von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [2] gab es folgende Hinweise: „Das Einbeziehen von kunststoffummantelten metallenen Rohren in den zusätzlichen Potentialausgleich wird nicht gefordert.“ In der Ausgabe von 2008 DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [3] wurden die Aussagen/Festlegungen zu solchen kunststoffumhüllten Metallrohren im letzten Absatz von Abschnitt 701.415.2, wie folgt etwas spezifiziert: „Für kunststoffumhüllte Metallrohre wird der zusätzliche Schutzpotentialausgleich nicht gefordert, wenn s


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