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Leseranfrage
Erder und Fußbodenheizung zusammen auf Unterbeton?

In unserer heutigen Leseranfrage wird erläutert, wie bzw. ob ein Erder mit einer Fußbodenheizung kombiniert werden kann.

Fußbodenheizung im Rohbau (Bild: RainerSturm/pixelio.de)

In einem Wohngebäude mit ehemaliger Stallung soll der Bereich des Stalles als Wohnung ausgebaut werden. Da es für das gesamte Gebäude keinen Erder gibt, möchte ich in einem zu errichtenden Fundament für ein Verblendmauerwerk, das nur den auszubauenden Bereich des Hauses betriff, einen Erder verlegen. Um den Erder als Ring zu schließen, sollen dann auf dem bestehenden Unterbeton im Gebäude die Erder-Enden miteinander verbunden werden. Zugleich soll auf dem Unterbeton aber auch eine Fußbodenheizung verlegt werden.

Frage: Darf ich den Erder in dieser Form errichten? Kann die Fußbodenheizung im Fall einer Überspannungsableitung über diesen Erder beschädigt werden?

Antwort: Das Nachinstallieren eines Erders in bestehenden Anlagen lässt sich Normativ nur schwer abbilden. In der DIN 18014 [1] wird in Absatz 1 Anwendungsbereich nur beim Ringerder die Anwendung der Norm auch für bestehende Anlagen empfohlen. Hier heißt es: „Die Anforderungen an die Ausführung der Ringerder können auch für die nachträgliche Installation bei bestehenden Gebäuden angewendet werden.“

In dem Fall des Anfragenden ist noch zu klären, ob es sich um eine Kernsanierung bzw. wesentliche Änderung der elektrischen Anlage handelt. Liegt dies vor, ist die Anlage wie ein Neubau zu betrachten.

Nun konkret zu der Anfrage. Handelt es sich um eine Kernsanierung, so sollte um das ganze Gebäude ein Fundament-/Ringerder als geschlossener Ring verlegt werden. Das Einbringen in das Fundament des Verblendmauerwerks ist möglich, sofern es sich nicht um WU-Beton handelt und eine Betonüberdeckung allseitig mit 5 cm gewährleistet wird. Kann dies nicht sichergestellt werden, sollte korrosionsbeständiges Material zum Einsatz kommen, wie beispielsweise Runddraht aus 10 mm NIRO V4A. Anschlussfahnen sind ebenfalls korrosionsbeständig auszuführen.

Ist es aus bestimmten Gründen nicht möglich, einen Erder um das komplette Gebäude zu verlegen, kann der Zusammenschluss des Erders über den benannten Unterboden erfolgen. Diese Verbindung sollte aber dann als isolierter Schutzpotentialausgleichsleiter, z. B. mit 1 × 6 mm2 Cu und einem Sicherheitsabstand von 10 cm zu allen weiteren elektrisch leitenden Teilen des Gebäudes, erstellt werden. Ist der Potentialausgleich nach DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) [2] ausgeführt, dann ist nicht mit einem Überschlag bei Überspannungen zu rechnen. Der Einsatz von Überspannungsschutzgeräten ist zu empfehlen.

Sollte die Erdungsanlage auch für ein Blitzschutzsystem vorbereitet sein, dann ist für die Verbindungleitung ein Erdungsleiter mit 16 mm2 Cu zu verwenden. Dies sollte auch die Empfehlung sein, da sich das Sicherheitsbedürfnis des Kunden ändern kann und ein Nachrüsten später nicht möglich ist. Der finanzielle Aufwand dürfte überschaubar sein.

Literatur:
[1] DIN 18014:2014-03 Fundamenterder –Planung, Ausführung und Dokumentation.
[2] DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2012-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen und Schutzleiter.

Autor: O. Born

Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen. Dort finden Sie weitere beantwortete Leseranfragen.

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