Zum Hauptinhalt springen 
(Symbolfoto: Lisa F. Young/ stock.adobe.com)
Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Leseranfrage

Widersprechen einer befähigten Person

03.07.2018

Dass der Prüfer eine Anlage bemängelt und der Auftraggeber damit nicht einverstanden ist, kommt in der Praxis öfter vor. Ist dann eine angemahnte Nachrüstung zwingend erforderlich?

Seiten

Frage: Unser FM-Dienstleister bedient sich einer Fachfirma, die bei uns die Prüfungen gemäß der DGUV Vorschrift 3 durchführt. In einem Prüfbericht für eine Unterverteilung wurde nun bemängelt, dass die Steckdosen nicht über RCD abgesichert sind. Dieser Verteiler ist im Jahr 2003 errichtet worden. Wir haben etwa 400 Verteilungen dieser Art. Alle Steckdosenkreise, die bei uns nach 2007 errichtet worden sind, sind gemäß DIN VDE 0100-410 mit einem RCD ausgestattet. Aus meiner Sicht besteht hier kein Mangel und auch keine Nachrüstpflicht bzw. Anpassungspflicht der elektrischen Anlage.

Meine Frage: Der Prüfer ist als befähigte Person weisungsfrei. Kann ich als Verantwortliche Elektrofachkraft darauf bestehen, dass hier kein Mangel vorliegt und vom Prüfer verlangen, dass die Anlage als mängelfrei zu bewerten ist?


Seiten