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Blindschaltbild auf Wartenfeldern (Bild: Rolf Müller/ep)
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Aus dem Facharchiv: Fachbegriffe aus der Elektrotechnik erklärt

Was versteht man unter Normung und Blindschaltbild?

04.03.2020

Normung ist die Vereinheitlichung von Gegenständen und Verfahren – auch von Begriffen – zum Nutzen der Allgemeinheit. Sie ist das Ordnungsinstrument des gesamten technisch-wissenschaftlichen und persönlichen Lebens.

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Normung

Allgemeines

Die Normung (engl. standardization) ist in Deutschland eine Aufgabe der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Sie orientiert sich an den Erfordernissen der Allgemeinheit und wird auf nationaler, regionaler sowie internationaler Ebene durchgeführt. Dabei hat die internationale Normung zur Förderung des Welthandels den Vorrang vor der nationalen Normung. Die Ergebnisse der Normung werden in Normen (engl. public standards) festgelegt. Zuständig für diese Arbeiten und den Konsensprozess ist – außer für die Erarbeitung von Werknormen – hierzulande kraft eines Vertrages mit der Bundesregierung das DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) mit Sitz in Berlin. Es trägt die Gesamtverantwortung für das urheberrechtlich geschützte Deutsche Normenwerk. DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Eine Anwendungspflicht kann sich jedoch aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder aus anderen rechtsverbindlichen Bestimmungen ergeben.

VDE-Vorschriftenwerk

Als VDE-Vorschriftenwerk (engl. specifications code of VDE) wird die Sammlung der technischen Festlegungen auf dem Gebiet der Elektrotechnik bezeichnet, die der gemeinnützige Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) unter dem Dach der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE) herausgibt. Diese technischen Festlegungen werden in Gemeinschaftsarbeit von Experten erstellt; sie sind eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechtes Handeln. Es besteht die tatsächliche Vermutung, dass die nach vereinbarten Grundregeln gemäß DIN 820 erarbeiteten und nach einem öffentlichen Einspruchsverfahren von einer anerkannten Normungsorganisation verabschiedeten Festlegungen im VDE-Vorschriftenwerk sog. „anerkannte Regeln der Technik“ sind. In diesem Fall ist die Mehrzahl der Normenanwender davon überzeugt, dass die willentlich geschaffenen technischen Regeln richtig sind. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich jedoch niemand der Verantwortung für eigenes Handeln; jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr.


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