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Beispiel einer Maschinensteuerung (Foto: B.Heinke/ep)
Maschinen- und Anlagentechnik | Steuerungstechnik

Leseranfrage

Verzicht auf Steuertransformator

28.08.2018

Der Einsatz eines Steuertransformators ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Welche Bedingungen sind nötig, um darauf verzichten zu können?

Frage: Unter welchen Bedingungen kann gemäß DIN EN 60204-1 auf die Verwendung eines Steuertransformators verzichtet werden? Antwort: Die Norm DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1] fordert gemäß Kapitel 9.1.1 „Versorgung von Steuerstromkreisen“, dass Steuerstromkreise, die von einer Wechselstromquelle gespeist werden, grundsätzlich über Steuertransformatoren gespeist werden müssen. Als mögliche Ausnahme ist es jedoch zulässig, auf Steuertransformatoren zu verzichten, wenn es sich um sehr kleine Maschinen mit einer überschaubaren einfachen Steuerung handelt. Hierfür werden die Bedingungen einer Verwendung von maximal einem einzigen Motorstarter und/oder maximal zwei Steuergeräten genannt. Die vom Anfragenden vorgestellte Steuerung (Bild 1 bzw. Titelbild) erfüllt in weitestgehendem Sinne die Forderungen an eine einfache Maschinensteuerung mit nur einem Start/Stopp Bediengerät sowie einer Stern-Dreieck-Anlaufschaltung. In diesem Fall kann auf die Verwendung eines Steuertransformators im Sinne der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1], Kapitel 9.1.1 verzichtet werden. Es ist jedoch zu überlegen, ob auf die Vorteile eines Steuertransformators verzichtet werden soll. Zu den Vorteilen gehören u. a.

  • die Steuerspannung ist unabhängig von der Netzspannung;
  • Begrenzung des (sekundären) Kurzschlussstromes;
  • geerdeter oder ungeerdeter Betrieb möglich;
  • Dämpfung leitungsgebundener Störspannungen im Sekundärteil;
  • geringere Überspannungskategorie;
  • Spannungs- und Isolationsprüfungen gemäß Kapitel 18, Prüfungen, von DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1] werden erleichtert.

Bei der Verwendung von Steuertransformatoren ist in jedem Fall zu berücksichtigen, dass diese über getrennte Wicklungen verfügen müssen. Anmerkung. Das vom Anfragenden übermittelte Foto des Schaltschrankes (Bild 2) zeigt einen Not-Halt-Taster direkt neben einem Hauptschalter, der in der Farbkombination „Rot-Gelb“ ausgeführt ist. Diese Anordnung erfüllt nicht die Anforderungen an die Not-Halt-Befehlseinrichtung, da in diesem Fall nicht eindeutig ist, welche dieser beiden Befehlseinrichtungen im Gefahrenfall verwendet werden soll. Es wird dringend empfohlen, den Hauptschalter in einer anderen Farbe (z. B. Grau oder Schwarz) auszuführen. Autor: B. Heinke Literatur: [1] DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen. Dieser Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.Bild 2: Not-Halt-Taster und Hauptschalter sind in der gleichen Farbe ausgeführt (Foto: B.Heinke/ep)