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Isolationsmessung Die meisten Fehler in elektrischen Anlagen werden durch Alterung, thermische, chemische und mechanische Beanspruchung hervorgerufen. Da solche Fehler eine Verminderung der Isolation verursachen können, wird die Isolation zwischen den aktiven Leitern und dem Schutzleiter gemessen. (Bild: Gossen Metrawatt)
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Lernen & Können

Typische Fehler in der Elektroinstallation – Erst- und Wiederholungsprüfungen

27.03.2019

Obwohl es für die Prüfung elektrischer Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme sowie für Wiederholungsprüfungen eindeutige Bestimmungen gibt, wird dieser Aspekt immer wieder vernachlässigt oder sogar ignoriert.

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Häufig finden diese Prüfungen gar nicht oder mit zu großen Prüfzyklen statt und sind ungenügend dokumentiert. Dabei lassen sich dadurch installierte Fehler oder während des Betriebes aufgetretene Mängel erkennen. Außerdem wird mit dem Prüfergebnis der Zustand der Anlage dokumentiert und kann zugleich als Nachweis für die ordnungsgemäße Arbeit dienen. Angelehnt an das Web-Lernmodul „Erst- und Wiederholungsprüfungen“ [1] des GDV werden entsprechende fachgerechte Maßnahmen im Folgenden näher erläutert.

Pflicht und Nutzen der Erstprüfung

Ein großer Teil der Brände, die durch elektrische Anlagen hervorgerufen werden, können durch Prüfungen verhindert werden. Erstprüfungen erfolgen vor der Inbetriebnahme und Wiederholungsprüfungen während der gesamten Nutzungsdauer der elektrischen Anlage. Erstprüfungen von elektrischen Anlagen sind nach Gesetzen, Verordnungen und anerkannten Regeln der Technik gefordert. Anforderungen zu solchen Prüfungen sind z. B. beschrieben in:

  • Industrienorm DIN VDE 0100-600,
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (vormals berufsgenossenschaftliche Vorschrift – BGV A3),
  • Technische Prüfverordnungen für Sonderbaurecht.

Nach der vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) veröffentlichten Vorschrift VDE 0100-600 muss jede Anlage – soweit sinnvoll durchführbar – während der Errichtung und nach Fertigstellung geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird. Diese Erstprüfung muss von einer entsprechend befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden (Bild). Auch in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 steht in der Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen in diesem Zustand erhalten werden.“ Um sicherzustellen, dass die Anforderungen der elektrotechnischen Regeln eingehalten werden, sind entsprechende Prüfungen durchzuführen. Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind die Forderungen hinsichtlich der Prüffrist sowie der Prüfer erfüllt, wenn folgende Festlegungen eingehalten werden (Tabelle 1).


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