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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Tod durch Fahrlässigkeit

17.05.2017

Ein erfahrener Elektromonteur missachtete die fünf Sicherheitsregeln. Bei einer Kabelmontage unter Spannung verzichtete er auf die notwendigen Schutzmaßnahmen – mit tödlichen Folgen.

Ein Netzbetreiber beauftragte eine Elektroinstallationsfirma über einen längeren Zeitraum mit planmäßigen Arbeiten. Bei einer dieser Arbeiten wurde ein Elektromonteur vom Netzbetreiber mit der Beseitigung einer akuten Störung beauftragt. Im freigeschalteten Zustand sollte eine Kabelabzweigmuffe montiert werden. Der beauftragte Elektromonteur war erfahren und befähigt. Er besaß sowohl die Schaltberechtigung für das Verteilungsnetz und als auch den entsprechenden Zugangsschlüssel.Der Elektromonteur fuhr zur Störungsstelle und erhielt dort die Unterlagen für den Arbeitsauftrag. Danach begab er sich allein zur Arbeitsstelle.Dort war die Grube bereits ausgehoben. Der Elektromonteur verzichtete darauf, mit der zuständigen Schaltwarte Kontakt aufzunehmen. Trotz Schaltberechtigung führte er an der 20 Meter entfernten Turmstation keine Freischaltung durch. Die Kabelmontage erfolgte deshalb ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen.Der Monteur stieg in die Grube, entfernte den Kabelmantel und setzte den Kompaktklemmring auf das Hauptkabel. Er längte das Abzweigkabel ab und klemmte anschließend die einzelnen Adern an. Offenbar waren die Halbschalen bereits so weit angezogen, dass die Anschlussklemmen des Abzweigkabels unter Spannung standen. Der Elektromonteur zog die Anschlussklemmen mit einem unzureichend isolierten Innensechskantschlüssel an. Dabei erlitt er eine Körperdurchströmung über die linke Hand zur Erde. Aus eigener Kraft konnte sich der Monteur nicht aus dem Stromkreis befreien. Weil kein zweiter Monteur anwesend war, blieb er so lange im Stromkreis, bis er gefunden wurde. Nach der Bergung aus der Grube konnte nur noch sein Tod festgestellt werden.Ursache des tragischen Unfalls war die Missachtung der fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105 zur Vermeidung von Stromunfällen bei Arbeiten in und an elektrischen Anlagen:

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit allpolig feststellen
  4. Erden und kurzschließen
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Der Elektromonteur hätte nach DGUV Vorschrift 3, § 6 (2) handeln müssen:"Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden."Obwohl dem Elektromonteur bekannt gewesen sein muss, dass das Hauptkabel nicht freigeschaltet war, nahm er keine Schutzmaßnahmen für das Arbeiten unter Spannung vor. Es fehlten sowohl das geeignete Werkzeug als auch die Standortisolierung.Quelle: bgetem.de


Autor
Name: Jürgen Winkler