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Technische Führungskraft – umfassendes Anforderungsprofil (Bild: BZL Lauterbach/Leo Wolfert)
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Arbeitsschutz wirksam organisieren

Technische Führungskraft und verantwortliche Elektrofachkraft im Betrieb

04.03.2019

Der Unternehmer hat eine funktionierende betriebliche Organisation derart zu schaffen und aufrechtzuerhalten, dass die Sicherheit der Mitarbeiter jederzeit gewährleistet ist.

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Ein Weg, dies im Betrieb praktisch umzusetzen, besteht darin, insbesondere die technische Führungskraft/verantwortliche Elektrofachkraft in die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz mit einzubinden. Das Beauftragen zuverlässiger und fachkundiger Personen erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Die bestehenden Aufgaben und die Verantwortung für die technische Sicherheit können auf die benannte Person delegiert werden. Das hat schriftlich zu erfolgen, um die Tätigkeitsfelder klar und eindeutig zu regeln.

Aufgabenfeld und Gesamtverantwortung

Die technische Führungskraft/die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) hat in deutschen Unternehmen ein umfangreiches Aufgabengebiet zu bewältigen. Sie ist eine wichtige Säule im Unternehmen, um die steigenden Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und damit zur Rechtssicherheit beizutragen.


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