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Das Aluminium-Druckguss-Gehäuse der Speisepumpe stand unter Spannung (Foto: BG ETEM)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen | Installationstechnik

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Stromschlag beim Nachrüsten einer Speisepumpe

19.11.2018

Bei einem Testaufbau ließ ein Monteur ein isolierendes Kunststoffgehäuse weg, was dazu führte, dass er einen elektrischen Schlag erlitt.

Arbeitsauftrag. Die Ansaughöhe einer Speisepumpe sollte einem Dauertest unterzogen werden. Der vorgesehene Pumpentyp hatte jedoch keinen thermischen Motorschutz. Um eine spätere Überhitzung der Pumpe auszuschließen, sollte der thermische Motorschutz einer anderen Pumpe angebaut werden. Unfallhergang. Der mit den Arbeiten beauftragte Monteur nahm die Speisepumpe mit in seine Werkstatt. Dort baute er den in einem Kunststoffgehäuse befindlichen Motorschutz von einer anderen Pumpe ab. Dem Monteur war nicht bekannt, dass das Kunststoffgehäuse auch eine elektrisch isolierende Funktion hatte, denn das Metallgehäuse des Motorschutzes stand betriebsmäßig unter einer Netzspannung von 230 V. Er montierte den Thermoschalter für den vorgesehenen Testlauf ohne Kunststoffgehäuse mit einem Alu-Tape auf das aus Alu-Druckguss bestehende Pumpengehäuse. Nach Fertigstellung des Prüfaufbaus nahm der Monteur die Speisepumpe in Betrieb. In diesem Augenblick standen das Aluminium-Gehäuse des Pumpenmotors und damit auch der gesamte Versuchsaufbau unter Spannung. Da der Tisch, auf dem er den Test durchführen wollte, ausreichend gegen Erde isoliert war, kam es erst einmal nicht zum Auslösen der vorgeschalteten Leitungssicherung. Zudem fehlte der PE-Anschluss, sodass auch der FI-Schutzschalter nicht ansprach. Er hielt sich gerade mit der linken Hand an einem geerdeten Metallgestell fest, als er mit der rechten Hand das metallene Pumpengehäuse berührte. Dabei erlitt er einen elektrischen Schlag, konnte sich aber direkt wieder aus dem Stromkreis befreien. Unfallursache. Die Unfalluntersuchung ergab, dass der „Prüfplatz“ nicht die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach VDE 0104 aufwies. Die Speisepumpe wurde über einen Frequenzumrichter betrieben, der aber auch nur über einen 300 mA-FI-Schutzschalter abgesichert war. Der Monteur verstieß somit gegen § 4 der DGUV Vorschrift 3. Dort heißt es insbesondere im Absatz 4: „Die aktiven Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen entsprechend ihrer Spannung, Frequenz, Verwendungsart und ihrem Betriebsort durch Isolierung, Lage, Anordnung oder festangebrachte Einrichtungen gegen direktes Berühren geschützt sein. Autor: J. Jühling Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.