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(Foto: bildlove/stock.adobe.com)
Normen und Vorschriften | Elektrosicherheit | Energietechnik | Schutzmaßnahmen | Energieerzeugung

Normen und Vorschriften

Stromerzeuger auf Baustellen

15.02.2019

Die vorliegende DGUV-Information stellt die Anforderungen für Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen, die in verschiedenen Vorschriften, Regeln und Normen festgelegt sind, übersichtlich zusammen und gibt Erläuterungen für den Anwender oder die Anwenderin.

DGUV-Information 203-032 2018-01

Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen

Sie ersetzt nicht die erforderliche Betriebsanweisung vor Ort, bietet aber Unterstützung bei deren Erstellung. Ein Beispiel für eine Betriebsanweisung zeigt Anhang 8. Bau- und Montagestellen werden in den meisten Fällen aus dem öffentlichen Netz mit elektrischer Energie versorgt. Wo dies nicht möglich ist, werden mobile Stromerzeuger eingesetzt. Diese können zur Versorgung einzelner Geräte oder einer ganzen Baustelle oder – bei Ausfall des öffentlichen Netzes – zur Einspeisung in das vorhandene Baustellennetz eingesetzt werden. Unabhängig davon, wie Stromerzeuger und dazugehörige Anlagen betrieben werden, müssen sie immer den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen, z. B. DGUV-Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“. Diese DGUV-Information findet Anwendung auf Auswahl und Betrieb (Bereitstellung und Benutzung nach §§ 1 und 5 der BetrSichV) von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen. Die in dieser DGUV-Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. Diese DGUV-Information kann auch Anwendung finden bei Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern unter vergleichbaren Einsatzbedingungen, z. B. Garten- und Landschaftsbau, Veranstaltungstechnik, TV-Produktionen. Diese DGUV-Information findet keine Anwendung beim Einsatz von Netzersatzanlagen im Bereich der öffentlichen Stromversorgung. Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.