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Mini-Solaranlagen kosten zwischen etwa 450 und 1000 Euro (Bild: Indielux)
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Mini-Photovoltaik-Anlagen für Balkone

Stecker rein und Sonnenstrom ernten

24.05.2018

Balkonmodule dürfen künftig fest oder über spezielle Energiesteckvorrichtungen unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 an den Endstromkreis angeschlossen werden.

In Deutschland dürfen nun auch kleine Mini-Solaranlagen für Balkone und Terrassen betrieben werden. Mieter erzeugen damit selbst erneuerbare Energien. Unter bestimmten technischen Voraussetzungen können Verbraucher mit der Änderung der Norm VDE 0100-551 die Kleinmodule von Elektrofachkräften bzw. unter Einbezug von Elektrofachkräften direkt an den Haushaltsstromkreis anschließen lassen (ep berichtete). Bei den Mini-Solar-Anlagen handelt es sich um steckbare Solaranlagen. Sie lassen sich leicht auf- und wieder abbauen – ideal für Mieter. Von den üblichen PV-Anlagen auf Dächern unterscheidet sich die Technik nicht. Zur Stromerzeugung benötigt man lediglich einen sonnigen Balkon und ein PV-Modul mit integriertem Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Über einen speziellen Stecker oder fest wird das Modul anschließend an das Stromnetz des Haushalts angeschlossen. Die Geräte in diesem Netz benutzen vorrangig den Sonnenstrom, danach erst den Netzstrom. Speist man mehr Strom ins Netz ein, als man verbraucht, so lässt man den Zähler rückwärts laufen. Das ist nicht erlaubt. Mit einem Zähler, der über eine Rücklaufsperre verfügt, ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Falls diese nicht vorhanden ist, sollte der Messstellenbetreiber, oftmals der Netzbetreiber, den Zähler austauschen. Eine einfache Mini-Photovoltaik-Anlage besteht aus ein bis zwei Modulen. Die kleinsten Modelle weisen eine Leistung von etwa 150 Watt auf, die größten 600 Watt. Experten zufolge lassen sich mit 600 Watt in Süddeutschland bis zu 660 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen. Rentiert sich die Anschaffung der Mini-Anlagen? Im Wesentlichen hängt dies sowohl vom Anschaffungspreis als auch von der Sonneneinstrahlung ab.

Nach zehn Jahren rentiert sich Anschaffung

Bei der Kosten-Nutzen-Analyse muss auch die Entwicklung des Strompreises miteinbezogen werden. Laut Herstellerangaben müssen Verbraucher mit einem Zeitraum von sieben bis zehn Jahren rechnen, damit sich die Anschaffung der Modelle rechnet. Dies könne aber bei steigenden Strompreisen und geringer werdenden Anschaffungskosten auch schneller geschehen. Eine erhöhte Brandgefahr oder das Risiko durch Überspannungsschäden gehe Experten zufolge von Mini-Photovoltaik-Anlagen nicht aus. Untersuchungen renommierter Forschungsinstitute belegen, dass aus Stecker-Solar-Geräten bis 600 Watt PV-Leistung nicht genug Energie zugeführt wird, um eine intakte Elektroinstallation zu überlasten. Die DIN VDE V 0100-551-1 enthält dafür einzuhaltende Vorgaben. Die Anmeldung einer Stromerzeugungseinrichtung erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers. Geschieht dies nicht, so kann unter Umständen der Netzanschluss gesperrt werden, sofern der Netzbetreiber nachweisen kann, dass durch die Verwendung des Gerätes Sicherheitsrisiken entstehen. Über die Frage, ob Stecker-Solar-Geräte auch wie größere PV-Anlagen vom Dach bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen, wird kontrovers berichtet und diskutiert. Laut Bundesnetzagentur besteht die Anmeldepflicht unabhängig von der Größe der PV-Anlage. Auch Steckermodule könnten unter die Marktstammdatenregisterverordnung fallen.


Autor
Name: Aldina Hasanovic