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(Foto: benjaminnolte/stock-adobe.com)
Betriebsführung | Betriebsausstattung | Fahrzeugausrüstung

Leseranfrage

Steckdose mit AC 230 V in Serienfahrzeug

05.03.2019

Was muss beim Einbau einer Zusatzbatterie in ein Serienfahrzeug zum Betrieb eines mobilen Betriebsmittels beachtet werden? Welche normativen Vorschriften müssen berücksichtigt werden?

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Frage: Ein Serienkraftfahrzeug der Van-Klasse soll für den behördlichen Einsatz mit einer Zusatzbatterie (Kfz-Bordspannung DC 12 V), einem Sinuswechselrichter (AC 230 V) und einem AC-Anschluss (AC 230 V/100 W) ausgerüstet werden, um einen Multifunktionsdrucker betreiben zu können. Die Zusatzbatterie soll nur bei Motorstillstand und geparktem Fahrzeug geladen werden können. Das Ladegerät soll sich fest an Bord befinden und über Rettbox o. ä. Steckvorrichtungen anschließen lassen. Als Ladegerät und Wechselrichter sollen handelsübliche ortsveränderliche Betriebsmittel (vorzugsweise Schutzklasse II) eingesetzt werden. Wobei allerdings die Verbindung Ladegerät zur Rettbox-Einheit direkt erfolgen müsste (Netzstecker am Ladegerät müsste jedoch entfernt werden). Meine Fragen: Handelt es sich bei dieser Konstellation um die Errichtung einer NS-Anlage im Sinne der DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717)? Welche weiteren Normen sind zu beachten? Antwort: Es ist in der Tat richtig: Für die Errichtung von Niederspannungsanlagen im Fahrzeug (transportable Baueinheiten) mit einer Betriebsspannung ≥ AC 50 V ist die DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] anzuwenden und damit verbunden die VDE-Errichterbestimmungen 0100-100 bis 0100-600 (Sicherheitsgrundnormen) und, wo zutreffend, auch die Bestimmungen für Sonderfälle der 700er Gruppe. Die Norm DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] ist verpflichtend auf alle Fahrzeuge, Fahrzeugausbauten, Fahrzeugumbauten, Sonderfahrzeuge usw. anzuwenden, mit Ausnahme von Wohnmobilen/Caravan, Fahrzeugen mit Elektroantrieb und Schiffen. Für diese Gruppe bestehen eigenständige Normen der VDE. Sicher ist die DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] nicht in allen Punkten leicht und verständlich nachvollziehbar. Dies ist zum Teil der internationalen Anwendung (IEC) geschuldet. Wenn ich die Anfrage des Lesers richtig verstanden habe, soll der elektrische Aufbau wie folgt realisiert werden: Einspeisung der Niederspannung über eine Steckdose nach DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1], CEE in Schutzklasse II zur anschließenden ausschließlichen Versorgung des Ladegerätes. Das Ladegerät lädt eine Zusatzbatterie, aus der bedarfsweise der Wechselrichter AC 230 V/50 Hz generiert und ein elektrisches Betriebsmittel (Drucker) versorgt wird. Die Installation ist so möglich, wenn durchgängig von der Einspeisung bis zum Ausgang des Wechselrichters die Schutzklasse II eingehalten worden ist und sichergestellt ist, dass nur ein elektrisches Betriebsmittel angeschlossen oder über eine Steckverbindung versorgt wird. Bei Veränderung einer Steckvorrichtung besteht allerdings die Gefahr, dass nachträglich Mehrfach-Steckdosenleisten zum Einsatz kommen und somit die Schutzmaßnahme Schutztrennung und Schutzklasse II ausgehebelt wird. Wechselrichter sind nach DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] Ersatzstromquellen und müssen mit in die im Fahrzeug geltende Schutzmaßnahme eingebunden werden. Die Verteilung von Strom und Spannung aus einer Ersatzstromquelle ohne Errichtung einer gültigen Schutzmaßnahme ist nicht zulässig. Ebenso muss eine Ersatzstromquelle (Wechselrichter), wenn diese auch während des Fahrbetriebs Spannung erzeugt oder erzeugen könnte, mit einem unabhängigen autarken Unfalldetektor verbunden sein, der zuverlässig die Stromquelle beim Unfall abschaltet. Eine Airbag-Anbindung ist wegen der möglichen wechselweisen EMV-Störungen ungeeignet. Auch müssen die Leitungsverbindungen auf Leiterbruch und mögliche Spannungseinbrüche überwacht werden. Eine Airbag-Anbindung bedarf in jedem Fall einer Zulassung des KBA (Kraftfahrt-Bundesamt). Sollte nun mehr als ein elektrisches Betriebsmittel im Fahrzeug betrieben werden, eventuell auch mit unterschiedlichen Schutzklassen, dann muss im Fahrzeug ein eigenständiges TN-S-Netz mit RCD oder ein Versorgungsnetz Schutztrennung mit Potentialausgleich und IMD-Überwachung errichtet werden.

Literatur:


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