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Netzanschlüsse auf Leiterplatten können bei geöffneten Geräten leicht zu einer unbeabsichtigten Berührung führen (Foto: BG ETEM)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Softwareentwickler wollte Serverregler testen

30.07.2018

Wenn verschiedene Fachleute an einem Projekt beteiligt sind, kommt es immer wieder zu Missverständnissen oder nicht abgestimmtem Vorgehen mit unerwünschten Folgen.

Arbeitsauftrag: Mit der Entwicklung einer Steuersoftware für einen Servoregler wurde ein Informatiker beauftragt. Die leitende Elektrofachkraft des Unternehmens hatte die Mitarbeiter unterwiesen, dass die Servoregler bei abgenommenem Gehäuse des Versuchsracks am Büroarbeitsplatz der Softwareentwickler nur mit 24-V-Steuerspannung erprobt werden dürfen. Für die Prüfung der Geräte mit Netzwechselspannung stand ein spezieller Prüfplatz nach VDE 0104 zur Verfügung. Unfallhergang: Der Informatiker wollte die von ihm entwickelte Software für den Frequenzumrichter des Servoreglers testen. Dazu hatte er das Gehäuse des Versuchsracks entfernt. Entgegen der Anweisung versorgte er jedoch die Platine nicht nur mit der 24-V-Steuerspannung, sondern speiste über ein Adapterkabel von dem Prüfplatz gleichzeitig 230 V AC ein. Nachdem er kurzfristig aus dem Labor gerufen wurde und zurückkam, übersah er die 230-V-Einspeisung und kam beim Anfassen der Leiterplatte auf der Lötseite mit Netzspannung in Berührung (Bild). Der Fehlerstromschutzschalter des Prüfplatzes löste aus. Die Kollegen bemerkten den Schock, den der Informatiker dabei erlitten hatte und brachten ihn zur Untersuchung und Überwachung ins Unfallkrankenhaus. Unfallanalyse: Entgegen der eindeutigen Anweisung der leitenden Elektrofachkraft, den Softwaretest am Büroarbeitsplatz nur mit einer 24-V-Steuerspannung zu betreiben, koppelte der Informatiker zusätzlich Netzspannung ein. Schuld an dem Unfall trug in diesem Fall eindeutig der Verunfallte selbst – vgl. dazu §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 3 sowie VDE 0104.

Autor: J. Jühling