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Virtuelle Kontrolle einer Maschine in einer Smart Factory (Bild: zapp2photo/stock.adobe.com)
Maschinen- und Anlagentechnik | Wartung und Instandhaltung

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Sichere Instandhaltung von Maschinen

19.03.2020

Instandhaltungsarbeiten bezeichnen die Gesamtheit aller Maßnahmen zur 
Erhaltung des sicheren Zustandes oder der Rückführung in diesen. Sie umfassen insbesondere Inspektionen, Wartungen sowie Instandsetzungen und erfordern die Berücksichtigung der Vorgaben der europäischen Maschinenrichtlinie, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gebrauchsanweisungen der Hersteller.

Auf hohem Niveau durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen stellen eine der wesentlichen Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb und lange Standzeiten von Maschinen dar. Nach der erstmaligen Inbetriebnahme eines Arbeitsmittels kann man davon ausgehen, dass für seine Betriebsarten herstellerseitig geeignete Schutzmaßnahmen konzipiert wurden und den Beschäftigten zur Verfügung stehen. Maschinen gehören nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu den Arbeitsmitteln und stehen im Mittelpunkt der Betrachtungen dieses Beitrags zur sicheren Instandhaltung. Während in der Vergangenheit der Betrieb von Maschinen häufig als Verwendung im Rahmen von Fertigungsprozessen verstanden wurde, legt die BetrSichV eine Begriffsbestimmung der Verwendung von Arbeitsmitteln vor, zu der auch das Instandhalten zählt. Die Verordnung ordnet eine Reihe von Begriffen, die zu einem Maschinen-Lebenszyklus gehören, der Verwendung von Arbeitsmitteln zu. Das Betreiben beginnt daher mit dem Transport vom Hersteller/Händler zum Betreiber, setzt sich mit der Montage fort und geht in diverse Betriebsphasen über, zu denen auch die Instandhaltung zählt. Die Instandhaltung stellt keine exotische Situation im Umgang mit dem Produkt dar, die unter Umständen abweichende Sicherheitsmaßnahmen oder gar einen Verzicht darauf gestattet. Zu den Instandhaltungsmaßnahmen gehören neben der Inspektion auch die Wartung und Instandsetzung. Die Maßnahmen zielen auf die Erhaltung des Zustands ab, die einen weiteren sicheren Betrieb der Maschine gewährleistet. Weitere Konkretisierungen zu Begriffen der Instandhaltung können auch den Technischen Regeln zur Betriebssicherheit und dem Normenwerk entnommen werden. Die europäische Maschinenrichtlinie fordert eine Reihe sicherheitstechnischer Maßnahmen, die konstruktionsseitig eine sichere Instandhaltung gewährleisten sollen, z. B.:

  • Maschinen sind so zu konstruieren, zu bauen und auszurüsten, dass eine Minimierung späterer Anlässe für ein Eingreifen erreicht wird. Kann ein Eingreifen herstellerseitig nicht ausgeschlossen werden, so muss die Konstruktion dies sicher und einfach gewährleisten.
  • Einrichtungs- und Wartungsstellen sind so zu konzipieren, dass sie außerhalb der Gefahrenbereiche liegen. Die Betriebsarten sowie die Steuerung sind so auszulegen, dass u. a. Instandhaltungsarbeiten bei stillgesetzter Maschine durchgeführt werden können. In regelmäßigen Abständen sind jedoch Eingriffe z. B. zur Störungsbeseitigung an Werkzeugen oder Transfereinrichtungen erforderlich. Zur sicheren Durchführung der Arbeiten sind ergänzende Maßnahmen zu ergreifen. Eine besondere Bedeutung kommt hier der Auswahl der Steuerungs- und Betriebsarten zu.
  • Bei automatischen Maschinen, wie z. B. Bearbeitungszentren oder Industrierobotern, sind Schnittstellen zum Anschluss von Fehlerdiagnoseeinrichtungen vorzusehen.
  • Die Montage/Demontage von Maschinenteilen soll möglichst unter Verwendung technischer Hilfsmittel und nach festgelegten Arbeitsverfahren erfolgen können.
  • Bedientableaus und -stände sowie Instandhaltungsbereiche müssen gefahrlos zu erreichen sein.
  • Bei manuellen Eingriffen muss eine Gefährdung durch bewegte Maschinenteile ausgeschlossen sein. Hierzu sind auch für Instandhaltungsarbeiten Einrichtungen vorzusehen, die eine Trennung von jeder einzelnen Energiequelle ermöglichen. Diese sind eindeutig zu kennzeichnen und müssen abschließbar sein, sofern eine Wiedereinschaltung eine Gefahr verursachen kann.
  • Bei elektrisch betriebenen Maschinen, die über Steckverbindungen angeschlossen sind, ist eine Trennung von der Energieversorgung durch die Steckverbindung ausreichend, sofern das Bedienungspersonal die permanente Trennung der Steckverbindung von jeder Zugangsstelle zur Maschine aus kontrollieren kann.
  • In der Vergangenheit waren wiederholt Unfälle durch Restenergie oder gespeicherte Energien zu beklagen, die trotz Trennung von Energiequellen zu Bewegungen von Werkzeugen oder bewegten Maschinenteilen führten. Die Konstruktion muss daher gewährleisten, dass mögliche Rest- oder gespeicherte Energien ohne Gefährdungen abgeführt werden können.

Eine vollständige Trennung von allen Energiequellen kann in Einzelfällen unerwünschte Probleme hervorrufen, z. B. den Verlust von Werkstückpositionierungen oder Datensätzen zum Fertigungsstatus. In solchen Fällen sind konstruktive und steuerungstechnische Lösungen zu erarbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Autor: R. Lux Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.