Betriebsführung: Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Regierung plant Einschnitte bei Betriebsrenten
Die Große Koalition stellte am 29. Mai 2017 den geplanten Gesetzesentwurf zur Betriebsrente vor. Betriebliche Zusatzrenten sollen für Geringverdiener attraktiver werden und Unternehmen entlasten – mit gravierenden Änderungen für Arbeitnehmer.
Etwa 60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben derzeit einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Mitarbeiter in großen Unternehmen profitieren häufiger von der betrieblichen Altersvorsorge als Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Firmen. Die Politik will das durch eine geplante Reform ändern.
Keine Garantie für Höhe der Betriebsrente
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einigten sich nach monatelangem Streit auf eine gemeinsame Linie beim Betriebsrentengesetz. Nach dem Willen der Politiker sollen mehr Beschäftigte als bisher Betriebsrenten erhalten. Durch einen Zuschuss für Geringverdiener und die Entlastung der Arbeitgeber von bisherigen Haftungsrisiken wird die betriebliche Zusatzrente attraktiver gemacht. Betriebsrente bedeutete bisher, dass ein Unternehmen seinen Mitarbeitern eine garantierte Rente mit einer Mindesthöhe für das Rentenalter zusicherte. Im neuen Gesetzesentwurf gibt es für Arbeitnehmer keine Garantie mehr darüber, wie hoch die Betriebsrente letztendlich ausfallen wird. Diese Garantiezahlung hielt bisher vor allem viele kleine und mittlere Unternehmen davon ab, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anzubieten. Die geplante Neuregelung sieht eine sogenannte Zielrente ohne festgelegte Beitragshöhe vor, die in Tarifverträgen festgeschrieben werden kann. Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Gehalts als Zuschuss an Versorgungseinrichtungen wie z. B. Pensionskassen leisten, die später die Rente zahlen, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe.