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(Bild: reverent/pixabay)
Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Technische Gebäudeausrüstung | Schutzmaßnahmen | Heizungs- und Wärmetechnik

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

RCDs für elektrischen Durchlauferhitzer

07.05.2019

Welche normativen Anforderungen für Fehlerstromschutzschalter für Durchlauferhitzer in Haushalt und Kindergärten müssen beachtet werden? Was für RCDs kommen dabei zum Einsatz?

Frage: Welche Art von Fehlerstromschutzschalter müssen für Durchlauferhitzer in Haushalt und Kindergarten installiert sein. Welche Normen gelten hier? Antwort: In den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) gibt es keine „globale“ Forderung für Stromkreise, die fest errichtete elektrische Betriebsmittel versorgen, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vorzusehen. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) können in elektrischen Anlagen, die aus einem TT-System versorgt werden, fast immer gefordert sein. Dann sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) auch für Stromkreise, die elektrische Verbrauchsmittel, wie z. B. Durchlauferhitzer versorgen, gefordert. Für elektrische Anlagen, die aus einem TN-System versorgt werden, gibt es aber keine Forderungen nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) auch nicht in Räumen mit Badewanne oder Dusche. Aber auch in TN-Systemen gibt es bestimmte Bereiche/Orte wo auch für Durchlauferhitzer Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) gefordert sein können. Das trifft z. B. für feuergefährdete Bereiche zu, wo Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 300 mA gefordert sein können. Auch für Schwimmbäder/Schwimmhallen ist eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA gefordert, sofern der Durchlauferhitzer im Bereich 2 (wo er errichtet werden darf) errichtet wird. Fazit: Im TN-System wird der Anfragende – mit obigen Ausnahmen – den Stromkreis zur Versorgung eines Durchlauferhitzers nicht mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) schützen müssen. Diese Aussagen gelten auch für Kindergärten, sofern nicht der Gemeindeunfallversicherer (GUV) andere Vorgaben macht. Solche Vorgaben können von Region zu Region unterschiedlich sein. Wenn sich die Frage „Welche Art von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) notwendig sind“ auf den Typ (Typ A oder B) bezieht, dann gilt, dass hierzu der Hersteller entsprechende Vorgaben machen muss. Wobei ich aber davon ausgehe, dass sich bei Durchlauferhitzern – sofern überhaupt eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) notwendig sein sollte – diese Frage nicht ergeben dürfte. Autor: W. Hörmann Dieser Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.