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Biogasanlage (Foto: Susanne Beeck/pixelio.de)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Leseranfrage

RCDs für Biogasanlagen?

16.10.2018

Beim Einsatz von RCDs in der IT und anderen Bereichen gehen die Meinungen weit auseinander. Ist eine Verwendung in Biogasanlagen notwendig bzw. wird diese normativ gefordert?

Frage: Wir sollen in einer Biogasanlage, die über einen eigenen Transformator (20 kV/400 V) verfügt, die ortsfeste Elektroinstallation für drei Rührwerke (je 12 kW), zwei Pumpen (je 15 kW), eine Futtereinbringung (10 kW) und ein Entschwefelungsgebläse übernehmen. Muss hier ein RCD mit 300 mA eingebaut werden, so wie es in der Landwirtschaft vorgeschrieben ist? Gilt für so eine Anlage die DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705)? Falls nicht, gibt es dann für solche Anlagen spezielle Vorschriften? Antwort: Vorweg: Eigenständige Vorschriften gibt es im Rahmen der VDE-Bestimmungen derzeit (noch) nicht. Eigenständige Biogasanlagen fallen nicht in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705) [1]. Somit wäre eine diesbezügliche Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 300 mA nicht zutreffend. Da aber u. a. die allgemeinen Anforderungen der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) berücksichtigt werden müssen, kann sich ergeben, dass insbesondere der Abschnitt 422.3 von DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420) [2] für „Feuergefährdete Betriebsstätten“ zu berücksichtigen ist. Sofern die DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420) [2] berücksichtigt werden muss, kann sich aber nach Abschnitt 422.3.9 doch die Notwendigkeit von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 300 mA ergeben, es sei denn, die Zuleitung zu den Maschinen wird „erd- und kurzschlusssicher“ verlegt. Siehe hierzu auch die Verlautbarung „Einsatz von elektrischen Ausrüstungen von Maschinen [...] “ [3] vom 12.10.2015 auf der DKE-Homepage. Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass zusätzliche Normen bei der Errichtung der Maschinen des Anfragenden berücksichtigt werden müssen. So werden zwingend für einige Bereiche die Normen der Reihe DIN EN 60079 (VDE 0165) anzuwenden sein. In dieser Norm gibt es aber nur für bestimmte Heizsysteme die Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), allerdings mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 100 mA. Selbstverständlich ist auch die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [4] für die Herstellung und Errichtung der Maschinen des Anfragenden zutreffend, wobei es auch in dieser Norm eine spezielle Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), insbesondere mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 300 mA nicht gibt. Fazit. Um eine genauere Antwort zu geben, wären weitere Informationen notwendig. Allerdings sehe ich für relevante Vorgaben den Planer in der Verpflichtung, da dieser die örtlichen Gegebenheiten und behördlichen Vorgaben am besten kennen muss. Autor: W. Hörmann Literatur: [1] DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705):2007-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten. [2] DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen. [3] Verlautbarung des DKE/K 225 und des DKE/UK 221.2; Einsatz von elektrischen Ausrüstungen von Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 in feuergefährdeten Betriebsstätten nach DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2013-02, Abschnitt422.3.; 12.10.2015. [4] DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen. Dieser Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.