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Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Prüfen von Mikrowellengeräten

14.01.2020

Dürfen Mikrowellengeräte mit geringem Isolationswiderstand betrieben werden?

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Frage: Wir betreiben in unserer Firma etliche Mikrowellen des gleichen Typs mit integriertem Grill. Das Baujahr ist 2013. Während die Erstprüfungen in Ordnung waren, fielen bei der jährlichen Wiederholungsprüfung dann einige Geräte durch schlechte Isolationswiderstände (< 1 MΩ) auf. Die Ableitströme waren mit Werten von < 1 mA in Ordnung. Dies habe ich beim Hersteller bemängelt, die betreffenden Geräte wurden anstandslos ersetzt. Bei den nächsten Wiederholungsprüfungen gab es dann immer wieder einige Geräte, die aufgrund von schlechten Isolationswiderständen durchfielen und außer Betrieb genommen werden mussten. Auch diesen Sachverhalt habe ich dem Hersteller mitgeteilt. Dieser berief sich dann auf die in der VDE 0701/0702 getroffenen Festlegung, dass für Geräte mit Heizelementen ein Isolationswiderstand von 0,3 MΩ noch zulässig ist, und somit die Geräte weiter betrieben werden können. Das sehe ich nicht so, da ja die Heizung zum Zeitpunkt der Prüfung nicht eingeschaltet ist und sich somit nicht im Prüfstromkreis befindet. Die Festlegung des Grenzwertes bezüglich Geräten mit Heizelementen bezieht sich m. E. auf Heizgeräte wie z. B. Raumheizkörper, Boiler, Saunaöfen usw., da dort der Isolationswiderstand im eigentlichen Heizelement niedriger sein kann. Außerdem sind ja immer nur einige Geräte betroffen, das Problem scheint also nicht bauartbedingt zu sein. Dem Wunsch nach Zusendung einer Herstellererklärung bezüglich bauartbedingter niedriger Isolationswiderstände wurde übrigens nicht entsprochen. Antwort: Die entscheidende Frage bei dem beschriebenen Problem ist: Ob die Mikrowelle mit einem Grill ausgestattet ist oder nicht? Ich gehe aufgrund der Frage und der Aussage des Herstellers jedoch davon aus, dass es sich sehr wohl um ein Mikrowellengerät mir Grill handelt. Dann werden Heizelemente mit Mineralisolierung verwendet, die einen hygroskopischen Effekt aufweisen, also Feuchtigkeit anziehen. Sobald die Heizelemente dann einige Minuten in Betrieb sind, ist die vorhandene Feuchtigkeit entwichen und es können sehr viel bessere Isolationswerte erzielt werden. Das Verschlechtern des Isolationswertes geht dann auch teils sehr schnell: Beim Herstellen von Endverschlüssen an Rohrbegleitheizungen etwa genügen wenige Minuten. Bei den in Mikrowellengeräten verbauten fabrikfertigen Heizelementen dauert es bestimmt um einiges länger bis das Isoliermaterial Feuchte zieht, aber dies ist ganz normal. Wenn ich die Frage richtig zusammenfasse, dann hat der Hersteller eindeutig den anzuwendenden Grenzwert von 0,3 MΩ gemäß DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [1] für „Geräte mit Heizelementen“ bestätigt. Trotzdem hat er die Geräte mit Isolationswiderständen zwischen 0,3 und 1 MΩ getauscht. Darin ist kein Wiederspruch zu sehen, denn oftmals werden durch den Herstellersupport auch vom Kunden beanstandete Geräte getauscht, ohne dass ein tatsächlicher Grund vorliegt. Es wäre deutlich teurer und in vielen Fällen auch nicht zielführend, sich lange mit dem Kunden in Verbindung zu setzen und die genauen Gründe für den gewünschten Umtausch zu hinterfragen. Normative Sicht. Die DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [1] ist für Wiederholungsprüfungen auch an Mikrowellengeräten anzuwenden. Im Anhang G „Ergänzende Festlegungen für Mikrowellenkochgeräte“ ist nur der Hinweis enthalten, dass eine Instandsetzung/Reparatur nur entsprechend den Anweisungen des Herstellers erfolgen darf. Zur Wiederholungsprüfung gibt es keine ergänzende Festlegung. Im Abschnitt 5.1 von [1] ist klar geregelt, was zu tun ist, wenn es mit Grenzwerten mal nicht funktioniert: „Wenn die in dieser Norm angegebenen Grenzwerte überschritten werden, gelten die Grenzwerte gemäß Produktnorm. Wenn keine Produktnorm vorhanden ist oder in der betreffenden Produktnorm keine Angaben enthalten sind, gelten die Herstellerangaben.“ Die Produktnorm wird üblicherweise in der CE-Konformitätserklärung des Herstellers genannt, es sollte entweder die DIN EN 60335-2-90 [2] (für gewerbliche Mikrowellenkochgeräte) oder die DIN EN 60335-2-25 [3] (für haushaltsübliche Mikrowellenkochgeräte) sein. Zu diesen speziellen Produktnormen gelten weitere Normen parallel, sodass man wie so oft im Bereich der Produktnormen nicht ohne eine sehr intensive Suche zum Ziel kommt. Da auch mir nicht alle Produktnormen aktuell zur Verfügung stehen, kann ich die Frage nicht vollumfänglich beantworten, ob es hier eine spezielle Regelung gibt. Es sieht jedoch danach aus, dass der grundsätzlichen Anwendung der Grenzwerte aus der DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [1] nichts entgegenstehen würde. Nun hat der Hersteller den Grenzwert von 0,3 MΩ genannt. Dann ist dieser entsprechend verbindlich. In der DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [1] ist der Begriff „Geräte mit Heizelementen“ nicht näher spezifiziert. Eine Eingrenzung auf bestimmte Gerätegruppen wurde hier nicht vorgenommen. Auch die Umkehrung, also die Einschränkung auf Heizgeräte ist aus meiner Sicht nicht zulässig, da in vielen Geräten die Funktion des Heizens nicht die Primärfunktion ist und trotzdem mineralisolierte Heizelemente verwandt sind. Bewertung. Die befähigte Person nimmt nach der Messung eine Plausibilitätsprüfung vor. Im Fall des Anfragenden ergab dies bei einer Vielzahl der Geräte mit Isolationsmesswerten weit größer 1 MΩ die Bewertung „bestanden“. Sofern es sich hier um Mikrowellengeräte mit Grill, also mit mineralischen Heizelementen, handelt, ist die Anwendung des reduzierten Grenzwertes für den Isolationswiderstand durchaus möglich. In einem wichtigen Punkt stimme ich dem Anfragenden nicht zu: Er geht davon aus, dass die Heizelemente während der Isolationsmessung allpolig von den aktiven Leitern getrennt werden. Tatsächlich wird jedoch meistens nur einpolig geschaltet, sodass bei der Isolationsmessung also durchaus das Heizelement mit erfasst werden kann. Ob dies bei dem Gerät so ist oder nicht, kann nur der Hersteller sagen. Es bleibt allerdings noch die Möglichkeit (außerhalb der Norm), eine circa zehn minütige Funktionsprüfung des Grills vorzunehmen, bevor die Isolationsmessung durchgeführt wird. Dann sollten die Heizelemente keine Probleme mehr bereiten. Meiner Meinung nach sind die geringen Isolationsmesswerte kein Grund, die Geräte nicht weiter zu Betreiben. Literatur: [1] DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.

[2] DIN EN 60335-2-90 (VDE 0700-90):2011-05 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-90: Besondere Anforderungen für gewerbliche Mikrowellenkochgeräte.


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