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Übungsschaltanlage zur Ausbildung „Schaltbefähigung für das Betreiben elektrischer Anlagen bis 30 kV“ (Foto: EBZ Dresden)
Elektrosicherheit | Arbeiten unter Spannung (AuS) | Schaltanlagen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Öffnen von Hochspannungs-Schaltanlagen

26.11.2019

Ist das das Öffnen von luftisolierten Hochspannungsschaltanlagen zum Feststellen der Spanungsfreiheit entsprechend aktuellen Vorschriften möglich bzw. erlaubt?

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Frage: Ich bin verantwortlich für die Planung und Durchführung von Arbeiten an elektrischen Hochspannungsschaltanlagen. Neulich kam ein Kollege auf mich zu und sagte, er dürfe die Türen von Hochspannungsschaltanlagen nicht mehr öffnen. Er habe in der Kundenmitteilung eines Herstellers gelesen, dass das Öffnen von luftisolierten Hochspannungsschaltanlagen zum Feststellen der Spanungsfreiheit nach aktuellen Vorgaben nicht mehr möglich sei. Wie muss ich mich verhalten? Antwort: Die in der auch mir vorliegenden Kundenmitteilung getroffene Darstellung/Einschätzung, dass ältere luftisolierte Hochspannungs-Schaltanlagen heutzutage nur noch mit fest eingebauten Spannungsanzeige-Systemen betrieben werden dürfen, teile ich in der dargestellten Form nicht. Aus meiner Sicht ist unbestritten, dass Schaltanlagen in luftisolierter Bauweise mit Blick auf die offenliegenden Hochspannungssammelschienen und Betriebsmittel schon lange Zeit am Markt sind und es zum einen technisch weiterentwickelte Schaltanlagenkonzepte in Form von komplett gekapselten Vakuum- oder Schutzgasisolierten-Schaltanlagen (SF6-Gasisolierte Schaltanlagen) gibt und zum anderen geänderte Vorgaben bezüglich der Regelsetzer (beispielsweise nach BetrSichV und DGUV-Informationen) in Hinsicht auf die Störlichtbogensicherheit. Fakt ist aber auch, dass es für luftisolierte Schaltanlagen älteren Datums zum damaligen Zeitpunkt (Zeitpunkt der Produktion/Errichtung der Schaltanlage) entsprechende normative Vorgaben gab, an denen sich die Produktion und die Errichtung von diesen Hochspannungs-Schaltanlagen orientiert hat. Somit sind die nach altem Stand installierten und bis heute betriebenen Schaltanlagen nicht zwingend als unsicher zu betrachten. Dies spiegelt auch die DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1] in Punkt 4.1.101 wider. „Elektrische Anlagen sind den Errichtungsnormen entsprechend in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Bei Änderungen der Betriebsbedingungen, z. B. Art der Betriebsstätte (trocken, feucht, feuer- oder explosionsgefährdet), müssen die bestehenden Anlagen den jeweils gültigen Errichtungsnormen angepasst werden.“ Zudem heißt es unter 4.1 „Sicherer Betrieb“ in DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1]: „Vor jedem Bedienungsvorgang und jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage muss eine Bewertung der elektrischen Risiken vorgenommen werden. Durch diese Bewertung ist festzulegen, wie der Bedienungsvorgang oder die Arbeit ausgeführt werden muss und welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen anzuwenden sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.“ Wenn man die Thematik „Öffnen der Schaltanlagentür, um die Spannungsfreiheit festzustellen“ bei bestehenden (luftisolierten) Schaltanlagen sicherheitstechnisch betrachtet, handelt es sich bei der Schaltanlagentür unbestritten auch um eine Sicherheitseinrichtung. Allerdings müssen hier andere Aspekte mit in die Sicherheitsbetrachtung einfließen! Zum Beispiel der Punkt 4.1.105 [1] „Sicherheitseinrichtungen und die für die Sicherheit erforderlichen Schutz- und Überwachungseinrichtungen dürfen weder unwirksam gemacht noch unzulässig verstellt oder geändert werden. Dies gilt nicht für Eingriffe zum Prüfen, Suchen von Fehlern und bei kurzzeitigen Umschaltungen“. Das Heranführen eines kapazitiven Hochspannungsprüfers zum Feststellen der Spannungsfreiheit ist nach dem eben zitierten Punkt ein „Prüfen“. Da in der besagten Kundenmitteilung auch auf die IAC-Klassifikation verwiesen wird (genauer auf die IAC-A), welche auf Schaltanlagen innerhalb von Abgeschlossenen Elektrischen Betriebsstätten“ (vgl. DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100), Punkt 3.1.101) [1] eingeht, ist der Personenzugang zu dieser Art von Hochspannungs-Schaltanlage schon durch andere normative Regelungen sehr begrenzt. Das heißt, alle Personen, die sich in gekennzeichnete „abgeschlossene elektrische Betriebsstätten“ begeben, müssen mit elektrotechnischen Gefahren rechnen. Deshalb ja auch die Normforderung aus der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1], dass Laien nur in Begleitung von Elektrofachkräften oder Elektrotechnisch unterwiesenen Personen in solche Betriebsstätten dürfen. Eine in der Kundenmitteilung geforderte „störlichtbogensichere Spannungsprüfung“ kenne ich in derartiger Forderung aus der für die Personensicherheit in der Elektrotechnik maßgeblichen Norm DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1] heraus nicht. Selbst die in der Kundenmitteilung des Herstellers zitierten fünf Sicherheitsregeln lassen eine Abweichung in der im Punkt 6.2.1 von [1] genannten Reihenfolge zu, sofern es wichtige Gründe hierfür gibt. Wobei man hierzu sagen muss, dass die fünf Sicherheitsregeln zum Punkt 6.2 [1] „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“ gehören.

Das „Feststellen der Spannungsfreiheit“ bei geöffneter Hochspannungs-Schaltanlagentür, gehört aber nach genannter Norm [1] zum „Arbeiten unter Spannung“ (vgl. Begriffsdefinition unter Punkt 3.4.4 [1] sowie Punkt 6.3 von [1]. Im Punkt 6.3.1.1 von [1] ist beschrieben: „Nur durch Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren und gut ausgebildetes und ausgerüstetes Personal kann die sichere Ausführung der Arbeiten erreicht werden.“ „Besondere technische und organisatorische Maßnahmen nach 6.3.2, 6.3.2.101 und 6.3.2.103 sind in der Regel nicht erforderlich bei folgenden Arbeiten: [...] Heranführen von Spannungsprüfern, Phasenvergleichern und Erdungs- und Kurzschlussvorrichtungen“. Die erwähnten Maßnahmen beziehen sich auf eine dann notwendige AuS-Spezialausbildung. Fazit: Aus meiner Sicht sollte folgende Vorgehensweise für bestehende Hochspannungsschaltanlagen in offener (luftisolierter) Bauweise gewählt und angewendet werden: Literatur: [1] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.


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