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SNV-Kästen (Foto: ep)
Installationstechnik | Schränke und Verteiler

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Niederspannungs-Verteiler aus Stahlblech

09.04.2019

Ist gegenwärtig noch der Einsatz von veralteten Stahlblech-Verteilungen möglich?

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Frage: Mein Kunde verfügt noch über eine Stahlblech-Niederspannungsverteilung (SNV). Ich habe den Auftrag, das Kabel für ein Kühlaggregat aufzulegen. Ist solch ein Anschluss aus heutiger Sicht rechtlich bedenkenlos? Was ist zu beachten? Antwort: Ein grundsätzliches Verbot, Niederspannungsverteiler in Stahlblechausführung zu verwenden, beziehungsweise weiterzuverwenden, gibt es nicht. Somit ist es auch nicht verboten, gewisse Erweiterungen vorzunehmen, sofern sie die Funktion des Verteilers nicht negativ beeinflussen. Größere Verteiler werden aus Gründen der mechanischen Festigkeit ausschließlich aus Metall gefertigt. In der relevanten Norm für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen in DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) [1] ist hierzu unter Punkt 8.1.1 folgendes festgelegt: „Für Schaltgerätekombinationen müssen Werkstoffe verwendet werden, die den mechanischen, elektrischen, thermischen und Umgebungsbeanspruchungen standhalten, die bei den festgelegten Betriebsbedingungen auftreten können. Die äußere Form des Gehäuses der Schaltgerätekombination kann entsprechend der Anwendung und dem Gebrauch variieren. Einige Beispiele sind in 3.3 von [1] definiert. Dieses Gehäuse dürfen auch aus unterschiedlichen Werkstoffen aufgebaut werden wie z. B. Isolierstoff, Metall oder einer Kombination aus beidem.“ Auch Verteiler in Kastenbauform – wie in einem mir vorliegenden Foto vom Anfragenden aufgezeigt – waren schon immer zulässig und werden auch heute noch gebaut. Die Weiterverwendung und eine gegebenenfalls vorgesehene Erweiterung setzen aber voraus, dass dieser Verteiler nach den jeweils gültigen Normen hergestellt wurde bzw. noch hergestellt wird. Bei dem vom Anfragenden gezeigten Verteiler dürfte es sich – aufgrund der Alu-Leiter und der äußeren Form – um eine ältere Ausführung aus dem Bereich der neuen Bundesländer handeln, welcher noch nach TGL hergestellt wurde. Formal dürfen auch elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die nach TGL hergestellt wurden, weiterverwendet werden, siehe nachfolgenden Hinweis. Hierbei wird vorausgesetzt, dass von diesen Verteilern keine Gefahr für Mensch und Sachen ausgeht, d. h. die elektrische Sicherheit muss noch gegeben sein. Hinweis: Nach Anhang A von Beilblatt 2 zu DIN VDE 0100 (VDE 0100) [2] gilt folgendes: „Erweiterungen und Änderungen

  • Bei der Erweiterung einer nach TGL ausgeführten elektrischen Anlage muss der Erweiterungsteil nach DIN-VDE-Normen ausgeführt werden, während der bestehende Teil unverändert bleiben darf.
  • Bei Änderungen muss der geänderte Teil einer Anlage DIN-VDE-Normen entsprechen.“

Für die Erweiterung sind aber einige Punkte zu beachten: Einerseits darf es durch den neu hinzugefügten Abgang zu keiner unzulässig hohen Erwärmung im Verteiler kommen, was überprüft werden muss. Auch müssen die Anschlussstellen für den Anschluss von Kupferleitern bzw. für das Leitermaterial, das zum Einsatz kommt, geeignet sein. Andererseits muss der Schutz gegen elektrischen Schlag für den Verteiler erfüllt sein. Dies betrifft insbesondere den Schutz an Betätigungselementen, z. B. an Schraubsicherungen, die durch Elektrofachkräfte betätigt werden. Die in dem mir übermittelten Bild gezeigten Sicherungsanordnungen sind ohne Abdeckungen ausgeführt. Sofern diese Abdeckungen nicht für das Foto entfernt wurde, muss auch für die Elektrofachkraft ein Schutz gegen zufälliges Berühren aktiver Teile gegeben sein, auch wenn für die Betätigung (z. B. Auswechseln der Schraubsicherungen) die äußeren Abdeckungen nur mit Werkzeug oder Schlüssel entfernt werden können. Für diesen Schutz gab es eine Nachrüstpflicht von der Berufsgenossenschaft, siehe z. B. DGUV 3 (vormals BGV A3) Anhang 1 [3]. Anforderungen für den Schutz gegen unabsichtliches direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile sind in DIN EN 50274 (VDE 0660-514) [4] enthalten, welche die im Anhang 1 unter 1. der DGUV-Vorschrift 3 [3] zitierte DIN VDE 0106-100 (VDE 0106-100) [5] ersetzt hat. Ob andere Punkte der Erweiterung der Verteilung entgegenstehen, mag ich, wegen fehlender weiterer Informationen nicht zu beurteilen. Literatur:


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