Zum Hauptinhalt springen 
(Symbolbild: Dan Race/stock.adobe.com)
Kabel und Leitungen | Installationstechnik

Leseranfrage

Mindestanforderungen für Geräte-Anschlussleitungen

15.01.2019

Welche Konfektionierung von Anschlussleitungen ist für elektrische Betriebsmittel vorgeschrieben?

Seiten

Frage: Wir prüfen u. a. handgeführte elektrische ortsveränderliche Geräte (z. B. Bohrmaschinen), die beispielsweise vom Hausmeister für kleine Reparaturen in Gebäuden eingesetzt werden. Dabei ist mir aufgefallen, dass viele dieser Anschlussleitungen nicht vom Typ H07RN-F sind, sondern H05VV-K, was aus meiner Sicht unzulässig ist und für mich bedeutet, dass diese Betriebsmittel wegen des nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs bemängelt und somit aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Interpretiere ich dieses richtig? Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass Messgeräte zum Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Geräte ebenfalls nicht über die geforderte Anschlussleitung vom Type H05RN-F verfügen, sondern eine Leitung vom Typ H05VV-F besitzen. Muss ich jetzt die Messgeräte aussortieren?

Antwort: Für den Gebrauch elektrischer Betriebsmittel, insbesondere auf Bau- und Montagestellen ist die DGUV Information 203-006 [1] zutreffend. Im Abschnitt 5.1.5, Handgeführte Elektrowerkzeuge und vergleichbare Arbeitsmittel, von [1] ist folgendes festgelegt: „Diese müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen und mit einer Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F ausgestattet sein. Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Netzanschlussleitung auch Typ H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Gerätenorm die Bauart H07RN-F fordert.“ Allerdings gehe ich davon aus, dass die vom Anfragenden angeführte Type H05VV-K nicht wirklich vorhanden ist, da es diese Type meines Wissens nicht gibt. Eventuell meint der Anfragende den Typ H05VVC4V5-K. Aussagen zu den Anschlussleitungen der Messgeräte kann ich nicht treffen, da mir keine Informationen über die vom Anfragenden verwendeten Messgeräte vorliegen. In der DGUV Information 203-070 [3] vom Februar 2014 gibt es unter Abschnitt 9, Auswahl geeigneter Anschlussleitungen, folgende Festlegungen: „Ein besonderes Augenmerk ist auf die Anschlussleitungen elektrischer Arbeitsmittel zu richten. Elektrische Arbeitsmittel, die auch im Heim- und Hobbybereich eingesetzt werden und für den gewerblichen/industriellen Einsatz nicht vorgesehen sind, werden herstellerseitig vielfach mit PVC-Leitungen (H05VV-F o. A.) oder leichten Gummischlauchleitungen (H05RR-F) versehen. Diese Leitungsarten sind nicht für alle Einsatzbereiche geeignet; insbesondere nicht für die ständige Verwendung im Freien. In einigen Informationen der Unfallversicherungsträger, z. B. BGI/GUV-I 608 [DGUV Information 203-006; in der DGUV Information 203-070 wird noch auf BGI/GUV-I 608 verwiesen; Anmerkung des Autors], sind Hinweise zu den Mindestanforderungen an Leitungen genannt. Für handgeführte Elektrowerkzeuge, die in Handwerk, Industrie sowie auf Bau- und Montagestellen sowie unter ähnlichen Bedingungen betrieben werden, gilt, soweit nicht die Normenreihe VDE 0740 eine höherwertige Bauart fordert: In Innen- und überdachten Außenbereichen (Anwendungskategorie K 1) mindestens:


Seiten