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Gasisolierte Schaltanlage (400 kV) der am Kartell beteiligten Firma ABB (Bild: ABB)
Schaltanlagen | Sonstige Bereiche | Recht

Urteil: Kartellbildung am Markt für gasisolierte Schaltanlagen

Millionenstrafen für Hersteller gasisolierter Schaltanlagen

09.08.2017

Wegen Kartellbildung am Markt für gasisolierte Schaltanlagen ordnete der Europäische Gerichtshof (EuGH) u. a. gegen Toshiba eine Geldstrafe von 61,44 Mio. Euro an – davon 4,65 Mio. Euro als Gesamtschuldner mit Mitsubishi.

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In einer Pressemitteilung vom 6. Juli 2017 teilte der EuGH den Abschluss des Kartellverfahrens gegen Toshiba mit. Die verhängte Geldbuße ist rechtmäßig.   Am 24. Januar 2007 wurde von der Kommission entschieden, dass 20 europäische und japanische Unternehmen zu Geldstrafen von insgesamt 750,71 Mio. Euro verurteilt wurden. Der Grund hierfür ist ihre Beteiligung an einem Kartell für gasisolierte Schaltanlagen (GIS) zwischen 1988 und 2004.  Zu den verurteilten Firmen gehören: ABB, Alstom, Areva, Areva T&D AG, Areva T&D Holding, Areva T&D SA, Fuji Electric Holdings, Fuji Electric Systems, Hitachi, Hitachi Europe, Japan AE Power Systems, Mitsubishi Electric, Nuova Magrini Galileo, Schneider Electric, Siemens, Siemens Österreich, Siemens Transmission & Distribution SA, Siemens Transmission & Distribution Ltd, Toshiba und VA Tech Transmission & Distribution. Die involvierten Unternehmen schlossen eine Übereinkunft über die globale Koordinierung ihrer Geschäftsaktivität und leiteten eine Kontingentregelung zur Festlegung der Marktanteile ein, die von jeder Gruppe unter ihren Mitgliedern aufgeteilt werden konnte.

Abkommen zur Trennung der Märkte

Weiterhin wurde den Beteiligten zur Last gelegt, dass sie eine nicht schriftlich festgehaltene Übereinkunft getroffen hätten, die zur Verhinderung des Übergriffs anderer Firmen am Markt dient. Demnach sollte der europäische Markt den europäischen Unternehmen und der japanische Markt den japanischen Unternehmen vorbehalten sein. Die Geldstrafen, die gegen Toshiba und Mitsubishi Electric verhangen wurden, betrugen 86,25 Mio. Euro bzw. 113,92 Mio. Euro. Eine weitere Geldstrafe von 4,65 Mio. Euro, die sich auf das Kartellvergehen von TM T & D Corp. beziehen, ist von beiden Unternehmen gesamtschuldnerisch zu zahlen. Die Gesellschaft TM T & D Corp. wurde zu gleichen Teilen von Toshiba und Mitsubishi gehalten, Sie war zwischen Oktober 2002 und April 2005 in Bereich der GIS tätig.

Geldstrafen neu berechnet

Kompakte gasisolierte Schaltanlage (420 kV) der Firma ABB (Bild: ABB)Das EuG hat mit den Urteilen vom 12. Juli 2011 (T-113/07 und T-133/07) die Geldstrafen gegen Toshiba und Mitsubishi wegen der Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aufgehoben.  Des Weiteren wurde vom EuG die Beteiligung der beiden Unternehmen am Kartell bestätigt.  Der EuGH hat mit Urteil vom 19.12.2013 (C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P) die Urteile des EuG bestätigt. Daraufhin wurden von der Kommission die Geldstrafen gegen Toshiba und Mitsubishi neu berechnet und auf 56,79 Mio. Euro bzw. 74,82 Mio. Euro festgelegt. Der gesamtschuldnerische Beitrag betrug erneut 4,65 Mio. Euro. Am 19. Januar 2016 wurden die neu festgelegten Geldstrafen vom EuG bestätigt. Die Klagen von Toshiba und Mitsubishi gegen den neuen Beschluss der Kommission wurden abgewiesen. Mitsubishi legte keine Rechtsmittel am EuGH ein, die Geldstrafe ist deshalb endgültig (79,47 Mio. Euro – davon 4,65 Mio. Euro als Gesamtschuldner mit Toshiba zu zahlen). Toshiba beantragte dagegen die Aufhebung des Urteils und legte Rechtsmittel ein, die jedoch vom EuGH abgewiesen wurden. Damit ist auch die Geldstrafe gegen Toshiba endgültig (61,44 Mio. Euro – davon 4,65 Mio. Euro als Gesamtschuldner mit Mitsubishi zu zahlen).


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Autor
Name: Benicia Mittmann