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(Foto: Omika/stock.adobe.com)
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Erneuerbare Energien

Mieterstromgesetz verpufft nahezu wirkungslos

03.08.2018

Am 25.07.2017 trat das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Nach einem Jahr herrscht Ernüchterung.

Bislang wurde lediglich eine Leistung von 3,3 Megawatt peak (MWp) Mieterstromanlagen zugebaut. Förderfähig ist insgesamt hingegen ein Zubau von jährlich 500 MWp. Haupthindernis für die Verbreitung von Mieterstrom ist die Belastung von solar erzeugtem Mieterstrom mit der EEG-Umlage. Anders als beim Eigenverbrauch von Solarstrom wird Mieterstrom mit der vollen EEG-Umlage belastet. Auf Initiative des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) macht sich eine Verbändeallianz jetzt für eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mieterstrom stark. Abgeschafft werden muss vor allem die Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstrom- und Mieterstromverbrauch. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DRGV, der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), der Deutsche Mieterbund (DMB), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), Haus & Grund Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) fordern die deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine breite Einführung von Mieterstrom, um einen attraktiven Strompreis zu gewährleisten.