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Energietechnik | Energieerzeugung | Photovoltaik

Digitalisierung des Strommarktes

Leitfaden zum Smart-Meter-Rollout

18.04.2018

Ein kürzlich erschienener Leitfaden informiert betroffene Betreiber von Photovoltaikanlagen über die anstehende Einbaupflicht von intelligenten Stromzählern.

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In Kooperation mit ComMetering und der Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz veröffentlichte die Conexio GmbH kürzlich eine Orientierungshilfe zum Thema Smart-Meter-Rollout. Das Papier beantwortet die drängendsten Fragen von PV-Anlagenbetreibern.

Einführung rückt näher

Der Smart-Meter-Rollout für Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp kann jederzeit beginnen. Bei kleineren Anlagenbetreibern hängt der Zeitpunkt von der Entscheidung des jeweiligen Netzbetreibers ab. PV-Anlagen mit einer Leistung größer als 100 kWp werden von der Einführung erst etwas später betroffen sein. Mittelfristig sollen Smart Meter auch bei großen Anlagen die Rundsteuerempfänger für das Einspeisemanagement der Netzbetreiber ersetzen. Mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems muss die Fernsteuerung bei Anlagen in der Direktvermarktung künftig grundsätzlich über das Smart-Meter-Gateway laufen. Der Leitfaden zeigt den PV-Anlagen-Betreibern verschiedene Optionen auf: Betroffene, die bereits vor der offiziellen Einführung ein Gerät einbauen, müssen es beim Rollout nicht gegen ein vom Netzbetreiber vorgegebenes Gerät austauschen.

Transparenz im Stromverbrauch

Messwerte werden momentan in der Regel nur einmal jährlich analog vor Ort abgelesen. Das wird sich bald ändern – Smart Meter sollen künftig Messwerte im 15-Minuten-Takt direkt und digital übermitteln und für den Verbraucher direkt visualisieren. Die Regierung verspricht sich durch die flächendeckende Einführung der intelligenten Zähler mehr Verbrauchs- und Netztransparenz sowie Stabilisierung des Energiesystems. Betreiber von PV-Anlagen tragen die Kosten für den Einbau der digitalen Stromzähler – auch für die eventuelle Umrüstung des Zählerschranks. Der Gesetzgeber hat eine Preisobergrenze für die jährlichen Kosten des Messstellenbetriebs, die im Zuge der Smart-Meter-Einführung entstehen, gesetzlich festgelegt. Für PV-Anlagen zwischen 7 kWp und 15 kWp liegt die Preisobergrenze bei 100 Euro pro Jahr, zwischen 15 kWp und 30 kWp bei 130 Euro pro Jahr und für PV-Anlagen zwischen 30 kWp und 100 kWp bei 200 Euro pro Jahr. ComMetering zufolge muss der Anlagenbetreiber demnach gegenüber dem jetzigen, analogen Messstellenbetrieb mit Mehrkosten von mindestens 60 Euro pro Jahr rechnen. Eine Preisobergrenze ist für Anlagen größer 100 kWp nicht vorgesehen – lediglich ein „angemessenes Entgelt“.


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Autor
Name: Aldina Hasanovic