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(Symbolbild: Foto Ruhrgebiet/stock.adobe.com)
Installationstechnik | Kabel und Leitungen

Leseranfrage

Kennzeichnung des Neutralleiters

20.11.2018

Welche Ader ist bei einem Steuerkabel als N-Leiter zu verwenden?

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Frage: Gibt es eine normative Festlegung, welche Ader bei einem Steuerkabel (Mehraderkabel/-leitung) mit nummerierten Adern als N-Leiter zu verwenden ist? Oder kann eine beliebige Ader ausgewählt werden, die dann an beiden Aderenden ausreichend „blau“ als N-Leiter zu kennzeichnen ist? Vorweg. Im Abschnitt 514.3.Z2 von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [1] ist eindeutig festgelegt, dass für den Neutralleiter nicht eine Ader mit einer bestimmten Nummer zu verwenden ist, d. h. es darf eine Ader mit einer beliebigen Nummer verwendet werden. Aus meiner Sicht wäre es ein zu Viel an Festlegungen, wenn man in solchen Fällen auch noch die Nummer festlegen würde, wenn man schon von den allgemeinen Festlegungen abweicht, den Neutralleiter durchgehend „blau“ zu kennzeichnen. Wichtig dabei ist nur, dass an den jeweiligen Leiterenden, solcher für den Neutralleiter zur Anwendung kommenden Adern, eine eindeutige und klar erkennbare „blaue“ Kennzeichnung angebracht wird. Würde man eine bestimmte Nummer für den Neutralleiter in einem vieladrigen Kabel/in einer vieladrigen Leitung vorschreiben, dann wäre es nicht mehr möglich, mehrere Stromkreise mit mehreren Neutralleitern in einem Kabel in einer Leitung zu führen, was ja manchmal Sinn machen kann. Außerdem darf, nach dem gleichen Abschnitt der Norm, in Steuer- und Hilfsstromkreisen bei Kabel/Leitungen mit farbigen Adern, falls ein blauer Leiter in solchen Kabeln/Leitungen nicht enthalten ist, eine beliebige farbige Ader als Neutralleiter verwendet werden, ausgenommen Adern mit der Zweifarbenkombination grün-gelb. In diesem Falle gibt es normativ nicht einmal die Forderung nach einer zusätzlichen blauen Kennzeichnung an den Leiterenden. Somit müsste man auch hier wieder eine Festlegung für den Neutralleiter treffen. Bleibt noch die Frage offen, warum überhaupt eine Kennzeichnung für den Neutralleiter notwendig ist. Manche halten eine solche Forderung für nicht notwendig. Ich bin dagegen der Meinung, dass es Sinn macht, den Neutralleiter eindeutig zu kennzeichnen. Letztlich darf ein Neutralleiter für sich alleine nicht geschaltet werden. Und auch eine versehentliche Unterbrechung eines Neutralleiters in Drehstromkreisen, weil nicht eindeutig gekennzeichnet, kann zu einer erheblichen Gefährdung führen. Autor: W. Hörmann


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