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Betriebsführung | Recht

Gesetzentwurf: Regierung gegen Extragebühr bei Kreditkartenzahlung

Kartenzahlung ohne Zuschlag

09.02.2017

Wenn Kunden mit Kreditkarte zahlen, wird es für sie teurer. Vor allem Onlinehändler verlangen eine Zusatzgebühr bei Kartenzahlung. Damit soll ab 2018 Schluss sein – die Bundesregierung will die Gebühr verbieten.

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Warum wird ein Zahlungsmittelentgelt erhoben?

Die bisherige Gesetzgebung gestattet Händlern, ein Zahlungsmittelentgelt zu verlangen, wenn der Kunde den Kaufpreis für die Ware mit einem bargeldlosen Zahlungsmittel begleicht. Diese Gebühren müssen für die Händler kostendeckend sein, sie dürfen damit keinen Gewinn erzielen. Der Zuschlag wird meist bei Zahlungen mit Kreditkarten fällig, auch Paypal kann davon betroffen sein. Mit dem Zahlungsmittelentgelt reicht der Händler die Gebühren der Kreditkartenunternehmen an die Kunden weiter.

Welche Händler verlangen das Zahlungsmittelentgelt?

Meist wird der Zuschlag auf Kreditkartenzahlung im Onlinehandel fällig. Die Deutsche Bahn führte z. B. das Zahlungsmittelentgelt am 4. November 2014 ein:

„In den letzten Jahren sind die Bearbeitungsgebühren, die Kreditkartenanbieter der Deutschen Bahn in Rechnung stellen, stark gestiegen […] Deshalb werden künftig Kunden, die sich beim Kauf von Fernverkehrsprodukten für eine Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal entscheiden, an diesen sogenannten Disagiokosten beteiligt.“


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Autor
Name: Jürgen Winkler