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Elektromobilität

Elektromobilität: Ladesäuleninfrastruktur

Kampf um die Ladesäulen – Teil 1: Die Schlacht beginnt

23.03.2017

Nach der Genehmigung der deutschen Ladesäulenförderung durch die EU wird der Markt aufgeteilt. Mächtige Allianzen stehen bereit, um sich die lukrativsten Standorte zu sichern – finanziert vom Steuerzahler.

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300 Millionen Euro als Anschubfinanzierung

Experten sehen vor allem zwei Aspekte, welche die Verkaufszahlen von Elektroautos in Deutschland negativ beeinflussen: hohe Anschaffungskosten der E-Autos und fehlende flächendeckende Ladeinfrastruktur in Kombination mit der als zu gering empfundenen Reichweite der Fahrzeuge. Die Bundesregierung ist bemüht, die Hemmnisse durch gezielte Förderung abzubauen. Am 01. März 2017 genehmigte die EU-Kommission ein 300 Millionen Euro umfassendes Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) aus Steuergeldern. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Im ersten Schritt sollen bis zu zehn Millionen Euro für die Normalladestationen (N-LIS) bereitgestellt und bis zu 2.500 Schnelladepunkte (S-LIS) gefördert werden. Pro Antragsteller liegt der Zuschuss im ersten Förderaufruf bei fünf Millionen Euro. Verteilt wird nach dem Windhund-Prinzip. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anträge ist für deren Berücksichtigung maßgeblich.

Deutsche Lobby schlägt CHAdeMO

Gefördert werden nur öffentlich zugängliche Ladestationen. Neben der Einrichtung der Ladesäule wird auch der Netzanschluss finanziell unterstützt. Der ZVEH begrüßt diese Entscheidung, denn so können spezialisierte Fachbetriebe des Elektrohandwerks ihre Kompetenzen unter Beweis stellen. Zu beachten gilt jedoch, dass nicht alle Stecker bezuschusst werden. Die Förderrichtlinien SLAM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) untersagen explizit die Installation von CHAdeMO-Steckern bei der Aufstellung von Ladesäulen – obwohl CHAdeMO wesentlich weiter verbreitet ist und bei den meisten japanischen und südkoreanischen Autoherstellern zur Standardausrüstung gehört. Durch die gesetzlich angeordnete Verdrängung der CHAdeMO-Buchse von deutschen Ladesäulen müssen Elektroautos hierzulande mit einem CCS-Anschluss ( Combined Charging System) ausgestattet sein, um Schnellladesäulen (S-LIS) nutzen zu können. CCS wird aber von kaum einem Hersteller geliefert – und gilt dann meist als aufpreispflichtiges Zubehör.


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Autor
Name: Jürgen Winkler, Antje Schubert