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Aus dem Facharchiv: Normen und Vorschriften

Informationstechnik – LWL - DIN VDE 0800-173-100 (VDE 0800-173-100) 2019-06

03.04.2020

Diese neu erschienene Norm klassifiziert Lichtwellenleiter-Übertragungsstrecken in Kommunikationskabelanlagen nach DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1).

 DIN VDE 0800-173-100 (VDE 0800-173-100) 2019-06

Informationstechnik – Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen – Teil 100: Klassifizierung von Lichtwellenleiter-Übertragungsstrecken Die Norm dient dazu, für eine anwendungsneutrale Verkabelung eine breite Palette von Anwendungen zu ermöglichen. Weiter soll den Anwendern dieser Norm die Auswahl des Verkabelungssystems in Abhängigkeit von den beabsichtigten Anwendungen erleichtert und eine zukunftssichere Klassifizierung von LWL-Verkabelungen generiert werden, die als Grundlage für zukünftige Produktentwicklungen dienen kann. Auch Systemanforderungen an Gesamt-, Teil- oder erweiterte Systeme durch die Angabe von LWL-Klassen sind beschrieben. Erläutert wird durch das Regelwerk die Klassifizierung von herstellerunabhängigen Lichtwellenleiter-Kommunikationskabelanlagen, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen. Die Norm bezieht sich auf die IEC- und EN-Normen für Verkabelungskomponenten, z. B. Lichtwellenleiterkabel und Steckverbinder. Weiter wird Bezug auf EN-Normen für die Installation und den Betrieb von anwendungsneutralen Verkabelungsanlagen sowie für die Prüfung der installierten Verkabelungsstrecken genommen. Anwendungen, die z. B. von den technischen Ausschüssen des Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) und der Fibre Channel Industry Association (FCIA) spezifiziert werden, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich. Die durch diese Norm definierten Klassen beschreiben die Anforderungen an die Übertragungsstrecken und basieren auf einer maximal zulässigen Einfügedämpfung in dB für maximale Übertragungsstreckenlängen. Die Einfügedämpfung der Steckverbindungen wird mit einem Wert von jeweils 0,75 dB angenommen. Für Hochgeschwindigkeitsanwendungen (wie 40 Gigabit-Ethernet) ist eine maximale Gesamteinfügedämpfung aller optischen Steckverbindungen von 1,0 dB zulässig. Die Bandbreite der Übertragungsstrecke wird implizit bestimmt durch das Bandbreiten-Längenprodukt der verwendeten Faser, wobei hier die kleinste verbaute Kategorie dominiert. Bei Fasern mit einem Dämpfungskoeffizienten deutlich kleiner als dem Grenzwert kann eine Bandbreitenbegrenzung erfolgen. Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.