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Beleuchtungstechnik: EU setzt auf LED

Im Lampendschungel der EU [Update]

15.02.2017

Ende 2016 erweiterte die EU das Verkaufsverbot für Halogenlampen. Basis sind die Verordnungen 1194/2012 und 1428/2015 – doch im Dickicht der EU-Maßnahmen den Überblick zu behalten, fällt schwer. ep hat recherchiert, welche Richtlinien und Verordnungen für das Verkaufsverbot entscheidend waren.

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Schrittweise Verschärfung der Richtlinien

Das EU-Parlament gab seit 2009 mehrere Verordnungen bzw. Richtlinien in drei Stufen zum Umgang mit Leuchten und Lampen heraus (L125/2009, R244/2009, R874/2012, R1194/2012, R1428/2015 R-Verordnung, L-Richtlinie). Mit jeder Stufe wurden die Definitionen und Anforderungen an Lampen und Leuchten verschärft.

Seit 01. September 2016 gelten die aktuellen Bestimmungen für marktkonforme Leuchten und Lampen. Das große Ziel dabei ist der Umweltschutz. Gemäß Verordnung EU 1194/2012 (14) sollen die EU-Staaten bis 2020 insgesamt 25 Terawattstunden Energie pro Jahr einsparen: "Die Ökodesign-Anforderungen dieser Verordnung werden in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission ( 5 ) bis 2020 beim Stromverbrauch von Lampen mit gebündeltem Licht voraussichtlich jährliche Einsparungen in Höhe von 25 TWh gegenüber dem Szenario ohne Maßnahmen bewirken."


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Autor
Name: Walter Kastler