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(Symbolfoto: Nightman1965/stock.adobe.com)
Betriebsführung | Versicherungen | Betriebsausstattung

Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung

Haftungsrisiko absichern - Betriebshaftpflichtpolice für Handwerksunternehmer lebenswichtig

17.06.2019

Aus dem Urlaub zurück – Knallgeräusche im Haus, Brandrauch im Keller aus Richtung Zählerschrank – die Hauseigentümerin rettet sich zu den Nachbarn und ruft die Feuerwehr.

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Die Einsatzkräfte löschen die Flammen, bevor diese von der Unterverteilung auf andere Bereiche übergreifen. Erst vor wenigen Wochen hatte die Elektrofirma den alten Zählerschrank im Keller des Einfamilienhauses durch einen neuen ersetzt. Was war passiert? Ein Versicherungsgutachter untersucht. Seine Analyse im Elektrolabor ergab: Bei der Montage des neuen Zählerschrankes, in Abwesenheit der Hauseigentümerin, hatte der Elektriker die vorhandenen Stromkreise nur provisorisch an die neue Unterverteilung angeklemmt, um sie später auf zwei Unterverteilungen aufzuteilen. An der zunächst provisorisch ausgeführten Unterverteilung muss die Isolation beschädigt worden sein, was offensichtlich den Brand verursachte: Denn ist die Aderisolation nicht intakt, treten früher oder später Kurzschlüsse auf. Es können Lichtbögen entstehen, die brennbare Materialien entzünden.

Brand durch beschädigte elektrische Leitungen

Bei stromführenden Leitungen müssen mechanische Beanspruchungen oder gar Beschädigungen daher unbedingt vermieden werden. – Soweit der Bericht und das Fazit des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS). Die Schadenexperten werden bei unklaren Fällen von Behörden und Versicherern beauftragt, die Brandursache zu ermitteln. Wer diese gesetzt hat, ob Mieter, Eigentümer, Handwerksbetrieb, Hersteller, der pure Zufall oder höhere Gewalt, das ist jeweils die Frage.


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