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(Foto: Andrea Lehmkuhl/stock.adobe.com)
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Elektromobilität

Gerichtsurteil – Ladesäulen bedürfen keiner Baugenehmigung

17.08.2018

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied in seinem vorläufigen Beschluss (Beschl. v. 13.07.2018, Az. 8 CE 18.1071), dass Ladesäulen für Elektroautos keine Baugenehmigung benötigen.

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Sie seien nicht mit Tankstellen vergleichbar, begründete der Gerichtshof seine Entscheidung. Ein Anwohner wollte die Errichtung von Ladesäulen vor seinem Wohnhaus verhindern und stellte einen Antrag gegen die Stadt München. Die vier bis dato vorhandenen Parkplätze könnten nur noch zum Laden von Elektroautos genutzt werden. Sie würden der Allgemeinheit nicht mehr als Parkflächen für Pkws zur Verfügung stehen.

Verletzte Rechte des Antragstellers

Das Verwaltungsgericht München hatte den Eilantrag des Anwohners auf Erlass eines Baustopps abgewiesen. Das BayVGH folgt in dem Urteil und wies die Beschwerde ebenfalls zurück. Die Maßnahme der Stadt München sei allein nach Straßenrecht und nicht nach Baurecht zu beurteilen. E-Ladesäulen stellen Straßenbestandteile dar, weil sie der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen. Die Verkehrsanlagen können ferner relativ leicht errichtet werden. Um einen ungehinderten Verkehrsfluss in der Stadt durch Elektromobile zu garantieren, müssen ausreichend Ladepunkte vorhanden sein. Dadurch würde außerdem eine Beeinträchtigung des übrigen Verkehrs verhindert werden. Man könne Ladestationen in der Größe eines Parkscheinautomaten nicht mit normalen Tankstellen gleichsetzen, die einer Baugenehmigung bedürfen. Die Rechte, die durch den Umbau der Parkplätze in Ladezonen für Elektromobile verletzt sein sollen, konnte der Antragsteller ebenfalls nicht ausreichend erläutern.


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Autor
Name: Antje Schubert