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Beschädigte Leitung mit dem Abdruck einer Gewindestange (Quelle: BG ETEM)
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Gefährliches Durchstoßen einer Brandschottung

26.11.2018

Beim Versuch eine Brandschutzmasse mit einer Gewindestange zu Durchbohren kam es zum unbeabsichtigten Aufbau eines Stromkreises und infolgedessen zur Körperdurchströmung eines Auszubildenden.

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Arbeitsauftrag. Von einem elektrischen Betriebsraum eines Druck- und Verlagszentrums sollten zwei Leitungen und ein Potentialausgleich in die Nachbarhalle verlegt werden. Die Mauer zwischen beiden Räumen war eine Brandschutzwand. Deshalb war auch die Öffnung, durch die die schon installierten Leitungen geführt wurden, mit einer Brandschutzmasse abgedichtet worden. Diese Öffnung sollte auch für die neuen Leitungen genutzt werden. Sie befand sich in etwa 4 m Höhe und war durch umliegende Stahlblechpritschen nur schwer zugänglich. Mit den Arbeiten wurde eine Elektroinstallationsfirma beauftragt, die dafür einem erfahrenen Monteur auch einen Auszubildenden zuteilte. Eine spezielle Gefährdungsbeurteilung für das Öffnen einer Brandschottung lag im Unternehmen nicht vor. Unfallhergang. Wie bereits bei vorherigen Arbeiten in dem Betrieb mehrfach geschehen, wollten die Monteure die Brandschutzmasse mit einer Gewindestange durchstoßen. Die Mauer hatte an dieser Stelle eine Dicke von etwa 60 cm. Trotz großer Kraftanstrengung gelang es den beiden nicht, die entsprechende Öffnung in die Brandschutzmasse zu brechen. Der Monteur ging deshalb zum Werkstattwagen und wollte einen Hammer und Meißel holen. Der Auszubildende versuchte mit der Gewindestange, weiter die Öffnung zu bohren. Als der Monteur vom Wagen zurückkam, lag sein Kollege bewusstlos auf dem Boden. Er rief sofort den Notarztwagen und leistete Erste Hilfe. Zum Glück konnte der Auszubildende durch die schnelle Hilfe gerettet werden. Unfallursache. Die Unfalluntersuchung ergab, dass beim weiteren „Bohren“ mit der Gewindestange eine bereits vorhandene und unter Spannung stehende Leitung beschädigt wurde. Der Auszubildende hielt sich bei den Arbeiten mit einer Hand an den Metallpritschen fest. Über die Gewindestange, die er mit der anderen Hand festhielt, und die Pritsche kam es damit zu einer Körperdurchströmung. Die wurde erst aufgetrennt, als er dann zusammensackte und von der Leiter fiel. Fazit: Letztlich gilt auch für diese Arbeiten § 7 „Arbeiten in der Nähe aktiver Teile“ der DGUV Vorschrift 3. Da die schon durch die Brandschottung verlegten Leitungen nicht freigeschaltet wurden, konnte so ein schwerer Unfall erst entstehen. Ein kraftvolles „Herumstochern“ in einer solchen Brandschutzöffnung ist zudem sehr gefährlich, da der Leitungsverlauf innerhalb der Öffnung nicht genau bekannt ist. Die sicherste Lösung ist das Bohren einer neuen Öffnung.

Autor: J. Jühling


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