Zum Hauptinhalt springen 
Symbolfoto (Bild: Cezanne-Fotografie/stock.adobe.com)
Arbeits- und Gesundheitsschutz | Arbeitsschutzunterweisung

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Fehler in einer SF6-Mittelspannungsanlage

09.04.2018

An einer 10­-kV-Schaltanlage mit Motorantrieb erlitt ein Monteur schwere Brandverletzungen durch einen Störlichtbogen.

Seiten

Hersteller der 1996 errichteten Anlage vom Typ BTL­-S104 war die Concordia  Sprecher­-Schaltgeräte GmbH. Nach mehreren Rechtsnachfolgern (Alstom, Areva) ist heute Schneider Electric der Ansprechpartner. Einem Sachverständigengutachten zufolge waren zwei mechanische Fehler ursächlich:

  1. Ein defekter Motorendschalter hat bei Erreichen der Schalterendstellung den Motor nicht abgeschaltet.
  2. Eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung in Form einer mechanischen Sperrklinke war unwirksam.

Infolgedessen wurde die Sprungfeder von der Schalterwelle entkoppelt, weshalb dann der Schalter sich dem Erdkontakt nur sehr langsam annäherte. Die Fähigkeit des Schalters, auch auf Kurzschluss oder Erdschluss zu schalten, ist von einer hohen Schaltgeschwindigkeit abhängig. Diese war aber nicht mehr gegeben, sodass die verlangsamte Annäherung zu einem Störlichtbogen führte. Nach dem Ansprechen der Berstscheibe ist der Lichtbogen mit den ionisierten Gasen nach unten in den aufgeständerten Doppelboden ausgetreten. Die Bodenöffnung rechts neben der Schaltanlage ermöglichte das Entweichen der heißen Gase in den Aufstellungsraum der Schaltanlage, wodurch der Monteur erhebliche Brandverletzungen erlitt.

Den Unterlagen des Herstellers zufolge ist die Schaltanlage wartungsfrei. Außerdem wurde während der Betriebszeit von 19 Jahren keine Schaltung dokumentiert und hat demzufolge mutmaßlich auch nicht stattgefunden. Dieses langjährige Fehlen jeglicher Bewegung der mechanischen Schaltelemente hat dem Gutachten zufolge das mechanische Fehlverhalten der Anlage begünstigt. In der Errichtungsbestimmung für Starkstromanlagen über 1 kV (DIN VDE 0101) wird seit em Jahr 2000 gefordert, dass heiße Gase und Dämpfe von Störlichtbögen gefahrlos ins Freie abzuführen sind (vgl. auch Abschnitte 5.2.1.5 und 7.4 der Norm). Für Schaltanlagen, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden, gab es diese Forderung nicht. Die Anlagen wurden in der Regel so errichtet, dass die freigesetzte Lichtbogenenergie in Kabelkanäle oder aufgeständerte Böden entweichen konnte.


Seiten