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Gebäudeautomation | Regenerative/Alternative Energien

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Europäische Gebäuderichtlinie: Wichtige Hilfe auf dem Weg zur Klimaneutralität

17.12.2021

Die Kommission hat den ersten Entwurf für die Europäische Gebäuderichtlinie (EPDB) vorgelegt, um die CO2-Emissionen der rund 240 Millionen Wohn- und Gewerbegebäude in der EU zu senken. ifeu-Geschäftsführer Dr. Martin Pehnt begrüßt die geplanten Mindeststandards und benennt die Herausforderungen für die neue Regierung in Deutschland.

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Null-Emissions-Gebäude auch in Deutschland

"Die Europäische Gebäuderichtlinie eröffnet neue Perspektiven. Im Neubau fordert sie die Einführung des Zero Emission Building-Standards.“, sagt Dr. Martin Pehnt, Geschäftsführer des ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg. Neue Gebäude müssen spätestens ab 2030 (öffentliche Gebäude: 2027) hocheffizient konzipiert und mit erneuerbaren Energien geheizt und versorgt werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort. „Das müssen wir in Deutschland in das Gebäudeenergiegesetz einbauen und bereits kurzfristig die Gebäudestandards zielkompatibel ausgestalten", sagt Pehnt.

Reform der Förderprogramme in Deutschland

Pehnt weiter: "Im Gebäudebestand werden Mindeststandards eingeführt. Das heißt: Gebäude müssen schrittweise auf einen besseren Energiestandard gebracht werden.“ So müssen nach dem veröffentlichten Entwurf Nichtwohngebäude, beispielsweise Bürogebäude, ab 2027 eine Effizienzklasse F und ab 2030 die Effizienzklasse E einhalten. Dabei entspricht die Klasse G den energetisch schlechtesten Gebäuden, A den besten. Für Wohngebäude gilt diese Anforderung drei Jahre später. „Damit ist klar: auch der Gebäudebestand muss in Richtung Klimaneutralität geführt werden. Wichtig ist mir dabei: Dieser Pfad muss sozial verträglich ausgestaltet werden: mit einer verbesserten Förderung für Gebäude in sozial schwierigen Lagen und mit Änderungen im Miet- und Sozialrecht."


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