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Betriebsführung und -Ausstattung | Leuchtmittel

Energieeffizienz

EU verbietet 230-Volt-Halogenlampen

05.09.2016

Seit 1. September dürfen keine 230-Volt-Halogenlampen mehr an den Handel ausgeliefert werden. Warum gibt es das Verbot? Ist es sinnvoll? Wo muss man alte Halogenlampen entsorgen?

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Auf welcher Grundlage erfolgt das Lieferverbot an den Handel? Vor neun Jahren beschloss das Europäische Parlament die Ökodesign-Anforderungen für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht ( Richtlinie 2005/32/EG). Die darauf folgende  EU-Verordnung 244/2009 vom 18. März 2009 legte fest, dass ineffiziente Leuchtmittel in sechs Stufen vom Markt genommen werden. Am 1. September 2009 trat Stufe 1 in Kraft: Verkaufsverbot für mattierte Glühlampen. Für klare Glühlampen galten ab 2009 jährlich steigende Anforderungen an die Energieeffizienz, was bis 2012 (Stufe 4) zum Verschwinden der Glühlampen aus den Verkaufsregalen führte. Welche Lampen dürfen nicht mehr an den Handel geliefert werden? Ab 1. September 2016 müssen alle Lampen mindestens Energieeffizienzklasse B erreichen. 230-Volt-Halogenlampen mit gerichtetem Licht (Reflektorlampen) besitzen nur Energieeffizienzklasse C. Deshalb sind sie vom Lieferverbot betroffen. Ausgenommen vom Verbot sind klare 230-Volt-Halogenlampen in Glühlampenform. Obwohl sie ebenfalls nur Energieeffizenzklasse C aufweisen, gilt für sie eine Übergangsfrist bis 1. September 2018. Nicht vom Verbot betroffen sind 12-Volt-Halogenlampen.

Links: Darf nicht mehr in den Handel gebracht werden – 230-Volt-Halogenlampe mit GU10-Sockel. Rechts: Auch in Zukunft erlaubt – 12-Volt-Halogenlampe mit GU5.3-Sockel (Bild: Brianpirie, Lizenz: CC0)


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Autor
Name: Jürgen Winkler