Strompreisentwicklung 2018
Erhöhung der Grundgebühr führt zu steigenden Strompreisen
Es klingt paradox: Wer wenig Strom verbraucht, zahlt mehr. Die Erklärung der Bundesnetzagentur zur Erhöhung der Grundgebühr macht Verbraucher sprachlos.
Wie der Tagesspiegel berichtete, sind die Grundkosten für einen Stromanschluss von 2013 bis zu den bereits veröffentlichten Tarifen für 2018 um ganze 67,6 Prozent gestiegen. Im Schnitt wurden sie von 36,10 Euro auf 60,50 Euro angehoben. Besonders Kleinverbraucher sind von den Preissteigerungen betroffen. Dagegen gibt es für größere Haushalte und Gewerbe eine entsprechende Entlastung. Bei vielen Netzbetreibern bleibt der Arbeitspreis pro Kilowattstunde stabil, während die Grundgebühr immer weiter ansteigt. Zu diesem Schluss kommt das Tarifportal Verivox, das im Auftrag des Fachdienstes "Tagesspiegel Background Energie & Klima" eine Untersuchung durchführte.
Belastung für Singlehaushalte, Entlastung für große Haushalte
Im gleichen Zeitraum sind die Arbeitskosten laut Auswertung nur um 1,9 Prozent gestiegen – von 5,2 auf 5,3 Cent pro Kilowattstunde. Für das kommende Jahr sagen die Experten einen deutlichen Schub voraus. Anfang 2018 springen die Grundgebühren von durchschnittlich 47,40 Euro pro Anschluss auf 60,50 Euro. Nach Angaben von Verivox erhöhten sich die zu zahlenden Netzentgelte bei einem Verbrauch eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von durchschnittlich 1.500 Kilowattstunden pro Jahr innerhalb von fünf Jahren um 22,7 Prozent. Bei größeren Haushalten mit einem Stromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden liegt der Anstieg im Schnitt bei lediglich 8,7 Prozent. Rund ein Viertel des Strompreises machen die Netzkosten aus. Nach Aussagen der Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur lässt sich die Preiserhöhung damit erklären, dass die Netzbetreiber verhindern wollen, dass die Verbraucher auf die Eigenerzeugung von Strom umsteigen. Je höher der Grundpreis, desto weniger lohnt es sich finanziell, Strom selbst zu erzeugen. Solange das Verhältnis zum Arbeitspreis rational bleibt, dürfen die Netzbetreiber die Höhe der Grundgebühr selbst bestimmen, so die Bundesnetzagentur.