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Betriebsführung

Normen: DKE-Kommentar zu DIN VDE 1000-10

Elektrofachkraft oder Verantwortliche Elektrofachkraft?

19.07.2017

Seit Jahren wird über die Begriffe Elektrofachkraft und Verantwortliche Elektrofachkraft diskutiert. Die Normen DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10 bieten keine endgültige Klarheit. Die DKE nahm deshalb Stellung zum Problem EFK/VEFK. ep Elektropraktiker informierte in Ausgabe 4/2017, wer als EFK arbeiten darf.

Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) veröffentlichte einen Kommentar zu DIN VDE 1000-10: 2009-01, Abschnitt 4.3 "Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen". In ihrem Kommentar weist die DKE darauf hin, dass in DIN VDE 0105‐100 der Begriff Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) bewusst nicht verwendet wird, weil sich die Norm nicht mit aufbauorganisatorischen Festlegungen befasst. In DIN VDE 0105‐100 werden Verantwortlichkeiten und Rollen für das sichere Arbeiten und den Betrieb elektrischer Anlagen durch die Begriffe Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher geregelt. Dagegen ist der Begriff Elektrofachkraft (EFK) seit Jahrzehnten Bestandteil der Normenreihe VDE 0105. In Abschnitt 3.2.4 werden die EFK und ihre Bedeutung für den sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen beschrieben. Seit Mitte der neunziger Jahre taucht der Begriff Verantwortung verstärkt im Arbeitsschutzrecht und in technischen Regelungen auf. Im Arbeitsschutzgesetz werden die entsprechenden Pflichten der verantwortlichen Arbeitgeber aufgeschlüsselt (Unternehmerpflichten). Für elektrotechnisch ausgebildete Führungskräfte stellen die Unternehmerpflichten kein Problem dar. Anders verhält es sich bei Führungskräften, die auf dem Gebiet der Elektrotechnik keine Ausbildung besitzen. Sie können der Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollverantwortung gemäß Arbeitsschutzgesetz nicht in ausreichendem Umfang nachkommen. Um auch mit diesem Personenkreis die Unternehmerpflichten realisieren zu können, wurde in DIN VDE 1000-10 der Begriff Verantwortliche Elektrofachkraft aufgenommen. Nach DIN VDE 1000-10 können Arbeitnehmer, die auf dem Gebiet der Elektrotechnik ausgebildet wurden (Meister, Techniker, Diplomingenieur, Bachelor, Master), als VEFK mit der Fach- und Aufsichtsverantwortung für die betreffenden Mitarbeiter beauftragt werden. In seinem Kommentar betont die DKE außerdem, dass auch der gesunde Menschenverstand nützlich sei: "Ist zum Beispiel die Führungskraft in einem Unternehmensbereich keine Elektrofachkraft, hat aber in seinem Bereich auch Elektrofachkräfte beschäftigt, kann eine Elektrofachkraft (Meister o.ä. Ausbildung) aus einem anderen Bereich die fachliche Verantwortung übernehmen. Für solche Fälle kann die Beauftragung einer VEFK sinnvoll und hilfreich sein." Allerdings müssen die Aufgaben und Weisungsbefugnisse der VEFK exakt beschrieben und den Mitarbeitern bekannt gemacht werden. Auch Weiterbildung und fachliche Abnahme sind zu regeln.


Stefan Euler, Hartmut Hardt: Wer eine Elektrofachkraft ist

Die Verantwortung für die Auswahl der Elektrofachkräfte (EFK) wird von Unternehmern häufig unterschätzt – bis es zum Unfall kommt. Die Fachautoren Stefan Euler und Hartmut Hardt erläutern im Artikel "Wer eine Elektrofachkraft ist" in ep Elektropraktiker 4/2017 die Regelwerke für EFK und ihre Umsetzung in der Praxis.

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Autor
Name: Jürgen Winkler