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Datenschutz

DSGVO – Hohe Bußgelder drohen

24.04.2018

In wenigen Wochen tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ab 25. Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Doch vielen Firmen ist nicht klar, was die neue Verordnung für sie bedeutet.

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Unternehmen müssen handeln

Wer einen Webshop betreibt und Werkzeug über diesen verkauft, der muss unter anderem Auswahloptionen anbieten, mit denen Kunden der Nutzung der Cookies oder der Weitergabe von Daten widersprechen können. Ab 25. Mai 2018 ist das Fehlen einer solchen Option ein klarer Verstoß gegen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es wird mit hohen Bußgeldern geahndet, doch bisher nehmen Firmen die Verordnung gelassen. Das kann jedoch teuer werden. Eine Studie der Absolit Consulting ergab, dass sich zwar mit 56 Prozent der Befragten mehr als die Hälfte der Unternehmen mitten in der Anpassung befinden, allerdings haben 27 Prozent noch nicht einmal damit angefangen. Je nach Branche variiert diese Zahl und steigt auf bis zu 48 Prozent.

DSGVO gilt innerhalb der EU

Betroffen von der neuen Verordnung sind alle Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) personenbezogene Daten erheben, speichern oder verarbeiten. Das gilt, wenn eine Firma nur ein Kontaktformular mit E-Mail-Angabe oder durch eine Anmeldebox zum Newsletter auf ihrer Internetpräsenz bereitstellt. Industriebetriebe, Produktionsbetriebe, Handelsunternehmen – selbst Werkstätten – müssen sich absichern. Um beispielsweise gegen Cyberattacken gewappnet zu sein, muss ein wirkungsvolles internes Datenschutz-Managementsystem aufgebaut und ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. Unternehmen müssen die zuständigen nationalen Behörden innerhalb von 72 Stunden über eine Datenschutzverletzung unterrichten.


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Autor
Name: Antje Schubert