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Symbolfoto (bgetem.de)
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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Die unterschätzte Gefahr

29.12.2017

Bei Arbeiten in einem gusseisernen Verteilerkasten löste ein Elektriker einen Kurzschluss aus. Die Folge: Verbrennungen an der Hand sowie im Gesicht.

Eine Elektrofachkraft erhielt den Auftrag, eine CEE-Steckdose zu installieren. In der Nähe befand sich ein gusseiserner Verteilerkasten, über den die Versorgung erfolgen sollte. Zunächst entfernte der Elektriker die Schraubsicherungen, um die Anschlussklemmen spannungsfrei zu schalten. Anschließend klemmte er das Anschlusskabel der CEE-Steckdose an die Abgangsklemmen. Unter den Sicherungssockeln verlief eine Stromschiene, die weiterhin unter Spannung blieb. Der Arbeiter wollte die vorhandenen Leitungen mit einem isolierten Schraubendreher beiseite drücken, um so Platz für die neuen Leitungen zu schaffen. Er überbrückte dabei unter Spannung stehende Teile und Gehäuse. Dies führte zu einem Kurzschluss. Die Fachkraft erlitt Verbrennungen an der Hand sowie im Gesicht. Wegen ihres leitfähigen Gehäuses stellen gusseiserne Verteilerkasten immer wieder eine unterschätzte Gefahr dar. Zu dem Unfall kam es, da die Elektrofachkraft die Regeln für das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile missachtete. Nach § 7 der BGV A3 darf nur in der Nähe gearbeitet werden, wenn die aktiven Teile „unter Berücksichtigung von Spannung, Betriebsort, Art der Arbeit und der verwendeten Arbeitsmittel durch Abdecken geschützt worden sind". Quelle: bgetem.de


Autor
Name: Aldina Hasanovic