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CO2-Abgabe: Kein Energiemanagement „pro forma“ für energieintensive Unternehmen

02.10.2020

Das Bundeskabinett hat nun den Rahmen skizziert, nach dem die zum 1. Januar 2021 in Deutschland kommende CO2-Abgabe auf Brennstoffe ausgestaltet werden soll. Dazu wurden die so genannten „Eckpunkte zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach § 11 Absatz 3 BEHG zur Sicherung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen“ beschlossen.

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Die Bundesregierung muss die 2021 kommende CO2-Abgabe nutzen, um Energieeffizienz und Klimaschutz auch in energieintensiven Unternehmen voranzubringen. „Mit der jetzigen Regelung könnten Firmen sich jedoch schon mit einem einfachem pro forma-Energiemanagement die Rückerstattung von CO2-Abgaben sichern“, so Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün. Damit würde der Impuls für den Klimaschutz verpuffen. Die Regierung will Unternehmen in Deutschland davor schützen, dass sie durch gestiegene Kosten nicht mehr konkurrenzfähig sind. Darum sollen 65 bis 95 Prozent der CO2-Abgabe ersetzt werden.

„Die Liste der Branchen, denen die CO2-Abgaben direkt zurückerstattet werden soll, ist zu lang und die Vorgaben zum Klimaschutz sind zu unkonkret“, kritisiert Reuter. „Damit kann der Druck auf die Unternehmen zum Energiesparen und zum Einsatz klimaneutraler Energieträger fast vollständig verloren gehen.“


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